Betrug nach § 263 StGB – FAQ vom Strafverteidiger
Eine Vorladung, der Vorwurf lautet auf Betrug nach § 263 StGB – für viele Betroffene ist das ein Schock. Oft steckt dahinter ein geplatzter Online-Kauf, ein geschäftliches Missverständnis oder eine Rückforderung vom Jobcenter. Sofort stehen Fragen im Raum: Droht Gefängnis? Bin ich danach vorbestraft? Besonders belastend ist es, wenn ein zivilrechtlicher Streit plötzlich wie eine Straftat behandelt wird. Denn nicht jede offene Rechnung und nicht jede enttäuschte Erwartung ist ein Betrug. Ob der Vorwurf trägt, hängt von klar definierten Voraussetzungen ab – und die sind im Einzelfall oft nicht erfüllt. Die wichtigsten Antworten finden Sie hier.
Speziell zum Vorwurf, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen zu haben, informiert unser Beitrag zum Strafbefehl wegen Sozialleistungsbetrug.

Der Betrugstatbestand steht im Strafgesetzbuch – ob eine Strafe wegen Betrugs droht, entscheidet sich aber an Voraussetzungen, die weit komplexer sind, als der Gesetzestext vermuten lässt.
Was ist Betrug nach § 263 StGB?
Den Betrug regelt § 263 StGB. Strafbar ist, wer einen anderen über Tatsachen täuscht und dadurch einen Irrtum hervorruft. Aufgrund dieses Irrtums trifft der Getäuschte eine Vermögensverfügung, die zu einem Vermögensschaden führt. Hinzu kommen Vorsatz und die Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Fehlt auch nur ein Merkmal, liegt kein Betrug vor.
Werden Betrugserlöse anschließend über fremde Konten weitergeleitet, steht schnell auch der Vorwurf der Geldwäsche als Finanzagent im Raum.
Was gilt beim Betrug als „Täuschung“?
Getäuscht werden kann nur über Tatsachen – also über Umstände, die sich objektiv überprüfen lassen. Werturteile und reine Werbeaussagen („das beste Produkt am Markt“) zählen nicht dazu. Die Täuschung kann ausdrücklich, durch schlüssiges Verhalten oder – bei einer Aufklärungspflicht – durch Verschweigen erfolgen. Typisch ist die Bestellung ohne Zahlungswillen. Wer dagegen beim Kauf zahlen wollte und erst später zahlungsunfähig wurde, hat nicht getäuscht.
Welche Strafe droht bei Betrug nach § 263 StGB?
Der Grundtatbestand sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Auch der Versuch ist strafbar. Das konkrete Strafmaß hängt vor allem von der Schadenshöhe, der Vorgehensweise und etwaigen Vorstrafen ab. Viele Betroffene unterschätzen, wie stark das erste Gespräch mit der Polizei den weiteren Verlauf prägt – unüberlegte Angaben verschlechtern die eigene Position oft erheblich.
| Variante | Strafrahmen | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Einfacher Betrug | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren | § 263 Abs. 1 StGB |
| Versuchter Betrug | Strafrahmen wie vollendete Tat, Milderung möglich | § 263 Abs. 2 StGB |
| Besonders schwerer Fall | Freiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre | § 263 Abs. 3 StGB |
| Gewerbsmäßiger Bandenbetrug | Freiheitsstrafe 1 bis 10 Jahre (minder schwerer Fall: 6 Monate bis 5 Jahre) | § 263 Abs. 5 StGB |
Wann liegt ein besonders schwerer Fall des Betrugs vor?
§ 263 Abs. 3 StGB nennt Regelbeispiele: gewerbsmäßiges oder bandenmäßiges Handeln, einen Vermögensverlust großen Ausmaßes (nach der Rechtsprechung ab 50.000 Euro), das Stürzen des Opfers in wirtschaftliche Not, den Missbrauch der Stellung als Amtsträger und den vorgetäuschten Versicherungsfall nach Brandlegung. Dann drohen sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Ist der Schaden geringwertig, scheidet ein besonders schwerer Fall aus.
Für Sie prüfe ich in diesen Fällen genau, ob ein Regelbeispiel tatsächlich erfüllt ist oder ob Umstände gegen den schweren Fall sprechen.
Welche weiteren Betrugsformen gibt es neben § 263 StGB?
Das Strafgesetzbuch kennt mehrere Sondertatbestände. Der Subventionsbetrug (§ 264 StGB) betrifft falsche Angaben zur Erlangung öffentlicher Fördergelder. In der Praxis häufig sind außerdem Warenbetrug auf Online-Plattformen und Sozialleistungsbetrug, etwa wenn Einkommensänderungen dem Jobcenter nicht gemeldet werden.
Eng verwandt ist die Untreue nach § 266 StGB, bei der es keiner Täuschung bedarf, sondern eine verletzte Vermögensbetreuungspflicht genügt. Wer Datenverarbeitungsvorgänge manipuliert oder fremde Kartendaten nutzt, muss mit dem Vorwurf des Computerbetrugs (§ 263a StGB) rechnen – mehr dazu in unserem Beitrag zu Strafe und Verteidigung beim Computerbetrug. Einen verwandten Fall behandelt unser Beitrag zum Warenkreditbetrug und zur Geldwäsche als Paketagent.
Wann verjährt Betrug nach § 263 StGB?
Die Verjährungsfrist beträgt nach § 78 StGB fünf Jahre – auch im besonders schweren Fall, denn Regelbeispiele verlängern die Frist nicht. Für den gewerbsmäßigen Bandenbetrug gelten zehn Jahre. Die Frist beginnt mit der Beendigung der Tat (§ 78a StGB), meist also, wenn der Vermögensvorteil erlangt ist. Ermittlungsmaßnahmen unterbrechen die Verjährung (§ 78c StGB).

Im Ermittlungsverfahren wegen Betrugs ist die frühe Akteneinsicht durch den Strafverteidiger die Grundlage jeder Verteidigungsstrategie.
Was tun, wenn gegen Sie wegen Betrugs ermittelt wird?
Erhalten Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder einen Äußerungsbogen, gilt zuerst: schweigen. Das Schweigerecht ist Ihr wichtigstes Beschuldigtenrecht. Auch gut gemeinte Erklärungen gegenüber der Polizei können Sie belasten. Löschen Sie keine Chats oder Belege. Als Ihr Verteidiger beantrage ich zunächst Akteneinsicht. Erst wenn wir wissen, was in der Akte steht, entscheiden wir gemeinsam, ob und wie Sie sich äußern.
Wie Sie sich in einem typischen Sonderfall verhalten, lesen Sie in unserem Beitrag zur Vorladung wegen BAföG-Betrug. Liegt bereits eine Anklage wegen erschlichenen Bürgergelds vor, hilft unser Artikel zur Anklageschrift wegen Sozialleistungsbetrug weiter.
Welche Verteidigungsstrategien gibt es bei einem Betrugsvorwurf?
Ich prüfe für Sie jedes Tatbestandsmerkmal: Lag wirklich eine Täuschung über Tatsachen vor? Hat der Geschädigte die Wahrheit womöglich gekannt? Ist überhaupt ein Vermögensschaden entstanden, oder stand der Leistung ein gleichwertiger Gegenwert gegenüber? Lässt sich der Vorsatz zum Tatzeitpunkt beweisen? Bleiben Zweifel, ist das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen – oder es folgt ein Freispruch.
Daneben kommt eine Einstellung nach § 153 StPO oder gegen Auflage nach § 153a StPO in Betracht. Eine frühe Schadenswiedergutmachung wirkt sich spürbar strafmildernd aus. Im besten Fall endet das Verfahren ohne Hauptverhandlung und ohne Vorstrafe.
Obacht: Wer Falschgeld in Umlauf bringt, das er sich zuvor bewusst verschafft hat, muss neben dem Betrug zudem mit dem Vorwurf der Geldfälschung nach § 146 StGB rechnen – einem Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr.
Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?
Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!
So geht´s weiter:
- Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
- Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
- Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
- Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
- Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.