Jugendstrafe: Wann droht Haft – und wie lässt sie sich vermeiden?
Steht eine Jugendstrafe im Raum, ist das für Eltern und Jugendliche der schlimmste Moment des Verfahrens. Muss mein Kind ins Gefängnis? Ist die Zukunft jetzt verbaut? Die gute Nachricht: Die Jugendstrafe ist im Jugendgerichtsgesetz das letzte Mittel. Sie darf nur unter engen Voraussetzungen verhängt werden – und selbst dann endet sie häufig nicht im Vollzug, sondern mit Bewährung. Dieser Beitrag erklärt, wann eine Jugendstrafe droht, wie hoch sie sein kann und welche Wege aus der Haft heraus führen.
Wann droht eine Jugendstrafe?
Das Gericht darf sie nur in zwei Fällen verhängen (§ 17 JGG). Entweder zeigen sich in der Tat schädliche Neigungen, gegen die mildere Maßnahmen nicht ausreichen. Oder die Schwere der Schuld macht eine Strafe erforderlich. Sonst bleibt es bei Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln. Wie das Verfahren nach dem Jugendstrafrecht insgesamt abläuft, erkläre ich in meinem Überblick.
Was bedeuten „schädliche Neigungen“ und „Schwere der Schuld“?
Das Gesetz definiert „schädliche Neigungen“ nicht. Schädliche Neigungen im Sinne des § 17 Abs. 2 JGG sind erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten begründen. Sie können in der Regel nur bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch unter Umständen verborgen, angelegt waren. Sie müssen schließlich noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere Straftaten des Angeklagten befürchten lassen (BGH, Urteil vom 6.2.2020 – 3 StR 331/19).
Die Schwere der Schuld spielt vor allem bei schweren Gewalt- oder Tötungsdelikten eine Rolle und ist nach einhelliger Ansicht in Rechtsprechung und Literatur nach jugendspezifischen Kriterien zu bestimmen (BGH, Urteil vom 4.6.2024 – 5 StR 205/23). Maßgeblicher Anknüpfungspunkt ist die innere Tatseite; dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat kommt nur insofern Bedeutung zu, als hieraus Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und das Maß der persönlichen Schuld gezogen werden können.
Ich prüfe für Sie genau, ob das die Voraussetzungen für schädliche Neigungen bzw. die Schwere der Schuld vorliegen.

Eine Jugendstrafe nach § 17 JGG setzt schädliche Neigungen oder eine besondere Schwere der Schuld voraus.
Wie hoch kann eine Jugendstrafe sein?
Die StGB-Strafrahmen gelten hier nicht (§ 18 JGG). Maßgeblich ist der Erziehungsbedarf.
| Personengruppe | Mindestmaß | Höchstmaß |
|---|---|---|
| Jugendliche (14–17 Jahre) | 6 Monate | 5 Jahre |
| Jugendliche bei Verbrechen mit Höchststrafe über 10 Jahre im StGB | 6 Monate | 10 Jahre |
| Heranwachsende (18–20 Jahre) nach Jugendstrafrecht | 6 Monate | 10 Jahre |
| Heranwachsende bei Mord mit besonderer Schwere der Schuld | 6 Monate | 15 Jahre |
Die Höchstmaße für Heranwachsende regelt § 105 JGG. Auch nach Haftantritt ist eine Entlassung auf Bewährung möglich (§ 88 JGG). Vor sechs verbüßten Monaten geht das nur aus besonders wichtigen Gründen. Bei über einem Jahr Strafe muss zuvor ein Drittel verbüßt sein.
Wird eine Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt?
Häufig. Bei günstiger Prognose wird eine Strafe bis zu einem Jahr ausgesetzt (§ 21 JGG). Bis zu zwei Jahren gilt das ebenso, wenn die Entwicklung keinen Vollzug erfordert. Die Bewährungszeit beträgt zwei bis drei Jahre (§ 22 JGG). Das Gericht kann sie nachträglich verkürzen oder auf bis zu vier Jahre verlängern. Ein Bewährungshelfer begleitet Ihr Kind.
Welche Alternativen gibt es zur Jugendstrafe mit Bewährung?
Das JGG kennt zwei Zwischenlösungen, die vielen Familien unbekannt sind. Beide verschaffen dem jungen Menschen Zeit, sich zu bewähren. Welche milderen Maßnahmen außerdem in Betracht kommen, zeigt mein Beitrag zu den Sanktionen im Jugendstrafrecht.
| Lösung | Was bedeutet das? | Ergebnis bei Bewährung |
|---|---|---|
| Aussetzung der Verhängung (§ 27 JGG) | Nur Schuldspruch; ob Jugendstrafe nötig ist, bleibt offen. Bewährungszeit ein bis zwei Jahre | Der Schuldspruch wird getilgt (§ 30 JGG) |
| Vorbehalt der nachträglichen Bewährungsentscheidung (§ 61 JGG), in der Praxis kurz „Vorbewährung“ | Jugendstrafe wird verhängt, die Entscheidung über die Bewährung aber bis zu sechs, ausnahmsweise neun Monate zurückgestellt | Strafaussetzung zur Bewährung |
Neben einer ausgesetzten Strafe kann das Gericht zusätzlich einen kurzen Jugendarrest anordnen, den sogenannten Warnschussarrest (§ 16a JGG).
Was passiert, wenn die Bewährung scheitert?
Bei einer neuen Straftat oder groben Verstößen gegen Weisungen kann das Gericht die Bewährung widerrufen (§ 26 JGG). Dann muss die Strafe verbüßt werden. Vorher prüft das Gericht mildere Mittel, etwa weitere Weisungen oder eine Verlängerung der Bewährungszeit. Einen drohenden Widerruf sollten Sie deshalb nie ohne Verteidiger abwarten.

Eine Jugendstrafe zur Bewährung gibt jungen Menschen die Chance, ohne Vollzug in Schule und Ausbildung zu bleiben.
Steht eine Jugendstrafe im Führungszeugnis?
Nicht immer. Eine Jugendstrafe bis zu zwei Jahren erscheint nicht im Führungszeugnis, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt und nicht widerrufen wurde (§ 32 BZRG). Das gilt nicht bei Verurteilungen nach den §§ 174 bis 180 oder 182 StGB. Der bloße Schuldspruch nach § 27 JGG wird nicht aufgenommen. Im Bundeszentralregister bleibt die Jugendstrafe eingetragen. Wann solche Einträge wieder gelöscht werden, beantworte ich in meinen FAQ zum Jugendstrafrecht.
Wie lässt sich eine Jugendstrafe vermeiden?
Entscheidend ist die Zeit bis zur Verhandlung. Als Fachanwalt für Strafrecht nehme ich Akteneinsicht und prüfe, ob die Voraussetzungen des § 17 JGG überhaupt vorliegen. Gemeinsam mit Ihnen belege ich die positive Entwicklung Ihres Kindes: Schule, Ausbildung, Beratung oder eine Wiedergutmachung. Im besten Fall erreichen wir so eine mildere Maßnahme oder Bewährung, und Ihr Kind bleibt in seinem Alltag.
Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?
Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!
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