Der räuberische Diebstahl gemäß § 252 StGB verbindet die Elemente des Diebstahls mit denen des Raubes – und führt zu einer besonders schweren Strafandrohung.

Gerade in emotional belastenden Situationen nach einem Ladendiebstahl oder einer Überraschungstat kann schnell der Vorwurf des räuberischen Diebstahls im Raum stehen. Als Fachanwalt für Strafrecht in München erkläre ich Ihnen, worum es genau geht, was Ihnen drohen kann und wie eine effektive Verteidigung aussieht.

Was versteht man unter räuberischem Diebstahl nach § 252 StGB?

Räuberischer Diebstahl liegt vor, wenn ein Täter nach einem Diebstahl Gewalt anwendet oder mit Gewalt droht, um im Besitz der Beute zu bleiben. Diese Verbindung von Diebstahl und Gewalt macht den Tatbestand besonders schwerwiegend. Es handelt sich um eine Mischung aus § 242 und § 249 StGB.

Worin liegt der Unterschied zwischen Diebstahl, Raub und räuberischem Diebstahl?

Ein Diebstahl (§ 242 StGB) erfolgt ohne Gewalt. Raub (§ 249 StGB) beinhaltet Gewalt zur Erlangung der Beute. Der räuberische Diebstahl (§ 252 StGB) liegt genau dazwischen: Die Gewalt erfolgt nicht zur Wegnahme, sondern danach – zur Sicherung der Beute.

Fachanwalt für Strafrecht bei Beratung wegen räuberischen DiebstahlsWann genau liegt ein räuberischer Diebstahl vor?

Voraussetzung ist, dass der Täter auf frischer Tat betroffen wird – also unmittelbar nach dem Diebstahl entdeckt oder verfolgt wird – und dann Gewalt anwendet oder droht. Der Vorsatz muss auch die sog. Beutesicherungsabsicht enthalten. Bitte beachten Sie, dass es beim räuberischen Diebstahlt nicht darauf ankommt, dass der Beschuldigte die Feststellung seiner Identität durch seine Flucht verhindern möchte!

Welche Voraussetzungen müssen für eine Verurteilung erfüllt sein?

Ein vollendeter Diebstahl ist erforderlich, ebenso das Betroffensein auf frischer Tat. Zusätzlich muss der Täter Gewalt anwenden oder mit gegenwärtiger Gefahr drohen. Ziel muss sein, die Beute zu sichern – erst dann greift § 252 StGB.

Welche Strafe droht bei räuberischem Diebstahl?

Die Mindeststrafe beträgt ein Jahr Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen kann die Strafe auch mehrere Jahre betragen. Eine Geldstrafe ist abgesehen von wenigen, besonderen Ausnahmefällen ausgeschlossen. (Einschlägige) Vorstrafen, die Art der Gewalt oder eine gemeinschaftliche Begehung wirken sich strafschärfend aus.

Was bedeutet „auf frischer Tat betroffen“?

„Auf frischer Tat betroffen“ bedeutet, dass der Täter unmittelbar beim oder direkt nach dem Diebstahl entdeckt oder verfolgt wird. Auch wenige Minuten nach der Tat kann dies noch zutreffen, wenn ein enger zeitlicher und örtlicher Zusammenhang besteht.

Muss Gewalt oder eine Drohung angewendet werden?

Ja – das ist zentral für § 252 StGB. Die Gewaltanwendung, beispielsweise das Wegstoßen einer Person, oder die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben wird vom objektiven Straftatbestand des § 252 StGB vorausgesetzt. Die Gewalt muss sich gegen eine Person richten und in engem Zusammenhang mit der Tat stehen.

Welche Rolle spielt die Beuteabsicht beim § 252 StGB?

Entscheidend ist, dass der Täter mit dem Vorsatz handelt, die Beute zu behalten. Es reicht nicht, wenn er nur fliehen will, um die Feststellung seiner Identität zu verhindern. Die Beutesicherungsabsicht muss bei der Gewaltanwendung noch bestehen und nachweisbar sein.

Gibt es Strafmilderung oder Verteidigungsansätze?

Ja. Etwa wenn keine Gewalt ausgeübt wurde, der Diebstahl nicht vollendet war oder die Beutesicherungsabsicht fehlt. Auch psychische Ausnahmesituationen oder fehlender Vorsatz können sich günstig auf das Strafmaß auswirken.

Wie verhalte ich mich, wenn mir räuberischer Diebstahl vorgeworfen wird?

Bewahren Sie Ruhe und machen Sie keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht, um Ihre Verteidigung gezielt aufzubauen.

Warum ist anwaltliche Hilfe bei § 252 StGB besonders wichtig?

Weil es um eine Freiheitsstrafe geht und die Abgrenzung zu anderen Delikten oft schwierig ist. Ein Fachanwalt kennt die Tatbestandsmerkmale genau und weiß, wo rechtlich angesetzt werden kann, um ein günstiges Ergebnis zu erzielen.

Fazit

Räuberischer Diebstahl ist ein schwerwiegender Vorwurf mit weitreichenden Folgen. Lassen Sie sich frühzeitig beraten und verteidigen. Als Fachanwalt für Strafrecht in München stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung zur Seite.

Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?

Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.

Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

So geht´s weiter:

  • Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
  • Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
  • Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
  • Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
  • Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.