Nicht geringe Menge MDMA – Was droht bei XTC in größerer Menge?
Wird bei Ihnen Ecstasy sichergestellt, entscheidet oft ein einziger Wert über alles: die nicht geringe Menge MDMA. Wird diese Schwelle überschritten, wird aus einem Vergehen ein Verbrechen – mit einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr, selbst beim ersten Mal. Viele Betroffene ahnen nicht, dass nicht die Zahl der Pillen zählt, sondern der reine Wirkstoff. Diese Unsicherheit ist belastend, und die Angst vor Haft ist real. Im Folgenden erkläre ich, ab wann die Grenze erreicht ist, welche Strafen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorsieht und worauf es für Ihre Verteidigung ankommt.
Was bedeutet „nicht geringe Menge“ bei MDMA (XTC)?
Die „nicht geringe Menge“ ist ein juristischer Fachbegriff aus dem BtMG. Wird dieser Grenzwert überschritten, gilt nicht mehr der milde Grundtatbestand, sondern der schärfere Verbrechenstatbestand des § 29a BtMG. Es geht also nicht um „viel“, sondern um eine rechtlich fest definierte Schwelle. MDMA zählt dabei zu den nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln der Anlage I zum BtMG. Wie eng die Wirkstoffgrenze bei anderen Anlage-I-Stoffen gezogen ist, zeigt die nicht geringe Menge LSD, die bereits bei 6 mg Wirkstoff beginnt.
Ab wie viel Gramm MDMA liegt eine nicht geringe Menge vor?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Schwelle bei 30 Gramm MDMA-Base festgelegt. Das entspricht etwa 35 Gramm MDMA-Hydrochlorid und – je nach Wirkstoffgehalt – ungefähr 200 bis 300 Ecstasy-Tabletten. Entscheidend ist aber nie die Stückzahl, sondern der reine Wirkstoff. Diesen Grenzwert hat der BGH auch nach der Cannabis-Reform vom April 2024 ausdrücklich bestätigt.

Nicht die Zahl der XTC-Tabletten zählt, sondern der reine MDMA-Wirkstoff.
Welche Strafen drohen bei nicht geringer Menge MDMA?
Ab der Grenze sieht § 29a BtMG eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor – eine Geldstrafe ist ausgeschlossen. Bei der Einfuhr steigt die Mindeststrafe nach § 30 BtMG auf zwei Jahre, bei bandenmäßigem Handel nach § 30a BtMG auf fünf Jahre. Welche Verbrechenstatbestände die nicht geringe Menge insgesamt auslöst, habe ich im Überblick zu Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zusammengestellt.
| Konstellation | Norm | Strafrahmen |
|---|---|---|
| Besitz/Erwerb unter der Grenze | § 29 BtMG | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre |
| Besitz/Handel ab 30 g MDMA-Base | § 29a Abs. 1 BtMG | Freiheitsstrafe 1 bis 15 Jahre |
| Minder schwerer Fall | § 29a Abs. 2 BtMG | Freiheitsstrafe 3 Monate bis 5 Jahre |
| Einfuhr nicht geringer Menge | § 30 BtMG | Freiheitsstrafe mindestens 2 Jahre |
| Bandenmäßiger Handel / mit Waffe | § 30a BtMG | Freiheitsstrafe mindestens 5 Jahre |
Worin unterscheiden sich Eigenbedarf und Handeltreiben?
Dieser Unterschied ist rechtlich entscheidend. Wer MDMA zum Eigenkonsum besitzt, kann je nach Menge mit milderen Konsequenzen rechnen. Wer damit handelt, macht sich deutlich schwerer strafbar. Als Handeltreiben gilt aber bereits das Bereithalten zur Weitergabe oder der Verkauf an Freunde. Viele Betroffene unterschätzen, wie schnell aus geteiltem Konsum ein Handelsvorwurf wird.
Warum ist die Reinheit (MDMA-Base) für die Strafbarkeit entscheidend?
Für die Strafe zählt allein der reine Wirkstoff, nicht das Gewicht der Tabletten oder des Pulvers. Ein Wirkstoffgutachten bestimmt den MDMA-Gehalt, und erst daraus ergibt sich, ob die Grenze überschritten ist. Für viele Mandanten wirkt es ungerecht, dass eine einzige stark dosierte Pille über Bewährung oder Haft entscheiden kann. Genau deshalb prüfe ich dieses Gutachten für Sie besonders kritisch.
Lässt sich der Grenzwert von 30 Gramm angreifen?
Ja, hier liegt ein oft übersehener Ansatz. Der BGH ließ 2017 ausdrücklich offen, ob der Grenzwert – wie bei Amphetamin mit nur 10 Gramm Base – abzusenken sei. Bis heute ist diese Frage nicht abschließend entschieden. Im Bereich zwischen 10 und 30 Gramm eröffnet das ein ernst zu nehmendes Verteidigungsargument, das ich für Sie vortrage.
Hausdurchsuchung wegen MDMA – was ist zu tun und droht Untersuchungshaft?
Bei einem Anfangsverdacht – etwa durch Chats oder Postsendungen – kann ein Richter eine Hausdurchsuchung anordnen. Wegen der hohen Straferwartung wird bei nicht geringer Menge häufig auch Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr geprüft. Sie müssen keine Angaben zur Sache machen und keine PIN oder Zugangscodes preisgeben. Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger.

Bei einer Anklage wegen MDMA prüfe ich das Wirkstoffgutachten und die Ermittlungsakte im Detail.
Welche Verteidigungs- und Strafmilderungsmöglichkeiten habe ich?
Als Fachanwalt für Strafrecht setze ich für Sie an mehreren Punkten an: Ich fechte die Wirkstoffberechnung an, prüfe die Durchsuchung auf ein Verwertungsverbot und arbeite auf einen minder schweren Fall hin. Bei einer Suchtproblematik kann eine Therapie statt Strafe nach § 35 BtMG greifen. Im besten Fall lässt sich so eine Einstellung oder eine Bewährungsstrafe erreichen – das Ziel ist, dass Sie Haft vermeiden und Ihr Leben weiterführen können.
Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?
Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!
So geht´s weiter:
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