Was versteht man unter Subventionsbetrug bei Coronahilfen?
Beim Subventionsbetrug handelt es sich um eine strafbare Handlung nach § 264 StGB. Wer im Rahmen der Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen oder vergleichbaren Programmen falsche Angaben gemacht hat, um staatliche Leistungen zu erhalten, kann sich strafbar machen. Auch das Verschweigen subventionsrelevanter Tatsachen kann genügen – etwa nicht mitgeteilte Umsatzsteigerungen oder Doppelbeantragungen.
Welche Coronahilfen sind besonders häufig vom Subventionsbetrug betroffen?
Besonders im Fokus stehen die Soforthilfeprogramme der Länder sowie die bundesweit ausgezahlten Überbrückungshilfen I–III und die November- und Dezemberhilfen. Auch bei der Neustarthilfe für Solo-Selbstständige kam es vermehrt zu Rückfragen und Ermittlungen.
Wer ist von Ermittlungen wegen Subventionsbetrug betroffen – nur Unternehmer?
Nein. Neben Unternehmern können auch Freiberufler, Solo-Selbstständige, Steuerberater und Mittelsmänner ins Visier der Ermittler geraten. Selbst private Antragsteller, etwa im Bereich Kurzarbeitergeld oder Förderzuschüsse, sind nicht ausgenommen.
Welche typischen Fehler führen zu einem Anfangsverdacht?
Häufige Fehler sind z. B.:
Anträge trotz nicht bestehender wirtschaftlicher Notlage
Falsche Angaben zu Mitarbeiterzahlen, Umsätzen oder Fixkosten
Mehrfache Beantragung derselben Hilfe
Unzureichende Dokumentation bei Antragstellung oder Mittelverwendung
Viele dieser Fehler passieren nicht vorsätzlich, sondern aus Unwissenheit – strafrechtlich kann das trotzdem relevant sein.

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Wie erfährt die Staatsanwaltschaft von einem möglichen Subventionsbetrug?
Die Ermittlungen werden meist durch Datenabgleiche, Stichprobenprüfungen oder anonyme Hinweise ausgelöst. Auch Betriebsprüfungen oder Rückmeldungen der auszahlenden Stellen können zur Einleitung eines Strafverfahrens führen. In Bayern sind die Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstrafsachen besonders aktiv.
Welche Strafen drohen bei einem Subventionsbetrug?
Das Strafmaß richtet sich nach dem Einzelfall. Möglich sind:
Geldstrafen
Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren
Rückzahlung der Hilfsgelder, häufig inklusive Zinsen
Eintrag im Führungszeugnis
Insbesondere für bislang unbescholtene Selbstständige kann dies existenzbedrohend sein.
Gibt es Unterschiede zwischen fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln?
Ja. Der § 264 StGB kennt neben vorsätzlichem auch leichtfertigen Subventionsbetrug. Leichtfertigkeit liegt vor, wenn die Sorgfalt in besonderem Maße verletzt wurde – z. B. bei grober Unkenntnis der Förderbedingungen. Auch bei fahrlässigem Handeln drohen Sanktionen, wenngleich diese in der Regel milder ausfallen.
Was sollte ich tun, wenn ich eine Vorladung oder Durchsuchung erhalten habe?
Wichtig ist: Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung!
Auch wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind, sollten Sie nicht unüberlegt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft sprechen. Kontaktieren Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht, der Akteneinsicht beantragen und die richtige Verteidigungsstrategie entwickeln kann.
Wie kann ein Fachanwalt für Strafrecht in einem solchen Fall helfen?
Ein Fachanwalt kann:
Die Aktenlage prüfen und bewerten, ob ein strafbares Verhalten vorliegt
Sie vor ungerechtfertigten Vorwürfen schützen
Frühzeitig auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken
In Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft oder Gericht mildernde Umstände geltend machen
Bei Bedarf ein Rückzahlungsangebot mit strafmildernder Wirkung vorbereiten
In vielen Fällen lassen sich durch professionelle Begleitung langwierige Prozesse vermeiden.

Fachanwalt für Strafrecht verteidigt bei Verdacht auf Subventionsbetrug
Lohnt sich eine Selbstanzeige bei fehlerhaften Anträgen?
In bestimmten Fällen kann eine Selbstanzeige strafmildernd wirken – vor allem, wenn noch keine Ermittlungen eingeleitet wurden. Allerdings ist dabei Vorsicht geboten: Eine fehlerhafte Selbstanzeige kann die Situation verschlimmern. Lassen Sie sich deshalb unbedingt zuvor anwaltlich beraten.
Welche Besonderheiten gelten in Bayern bzw. München bei der Strafverfolgung?
In Bayern – und speziell in München – gelten strenge Maßstäbe bei der Bekämpfung von Wirtschaftsstraftaten. Die Staatsanwaltschaft München I hat eine eigene Abteilung für Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Corona-Hilfen eingerichtet. Verfahren werden häufig sehr konsequent und mit hohem Aufwand geführt.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Einstellung oder eines Freispruchs?
Das hängt stark vom Einzelfall ab. Bei erstmaliger Auffälligkeit, geringem Schaden und kooperativem Verhalten ist eine Verfahrenseinstellung durchaus möglich – insbesondere mit anwaltlicher Hilfe. Auch ein Freispruch kann erreicht werden, wenn etwa der Vorsatz nicht nachgewiesen werden kann. Entscheidend ist eine schnelle und strategisch kluge Reaktion auf die Vorwürfe.
Fazit: Wie verhalte ich mich richtig und wann sollte ich juristische Hilfe suchen?
Wenn Sie ein Ermittlungsverfahren befürchten oder bereits kontaktiert wurden, zögern Sie nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Jeder Tag zählt. Je früher ein Fachanwalt für Strafrecht involviert ist, desto besser stehen Ihre Chancen auf eine glimpfliche Lösung – sei es durch Einstellung, Rückzahlung oder Freispruch.