Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen: Was Ihnen droht

Die Polizei hat Ihr Handy mitgenommen, oder ein Schreiben wirft Ihnen eine Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen vor, umgangssprachlich oft Upskirting genannt? Viele Beschuldigte erfahren erst in diesem Moment, dass heimliche Aufnahmen unter den Rock oder in den Ausschnitt seit 2021 als Sexualdelikt gelten. Die Sorgen sind groß: vor einer Vorstrafe, vor dem Arbeitgeber, vor dem Gerede im Umfeld. Hinzu kommt das Gefühl, schon verurteilt zu sein, bevor überhaupt jemand die Beweise geprüft hat. Dabei gilt auch hier die Unschuldsvermutung. Dieser Beitrag erklärt, wann § 184k StGB greift, welche Strafe droht und wo die entscheidenden Ansatzpunkte für Ihre Verteidigung liegen.

Was droht bei einer Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen?

Die Strafe nach § 184k StGB reicht von Geldstrafe bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Bei nicht vorbestraften Beschuldigten kommen je nach Einzelfall auch ein Strafbefehl oder eine Einstellung gegen Auflage nach § 153a StPO in Betracht. Zusätzlich kann das Gericht Smartphone und Aufnahmegeräte einziehen, also dauerhaft wegnehmen.

Ist Upskirting nach § 184k StGB strafbar?

Ja, seit dem 1. Januar 2021. Geschützt sind Genitalien, Gesäß, weibliche Brust und die darüberliegende Unterwäsche, soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind. Neben Upskirting (Aufnahmen unter den Rock) erfasst die Vorschrift auch Downblousing (Aufnahmen in den Ausschnitt). Strafbar sind drei Handlungen:

TatvarianteBeispielErforderlicher Vorsatz
Abs. 1 Nr. 1: Aufnahme unbefugt herstellen oder live übertragenHeimliches Handyvideo unter den Rock auf der RolltreppeAbsichtlich oder wissentlich
Abs. 1 Nr. 2: So entstandene Aufnahme gebrauchen oder Dritten zugänglich machenSpeichern, Kopieren oder Weiterleiten in einer ChatgruppeVorsatz
Abs. 1 Nr. 3: Befugt entstandene Aufnahme unbefugt weitergebenEine einvernehmlich entstandene Aufnahme unter die Kleidung wird ohne Zustimmung an Dritte geschickt. Reine Nacktfotos ohne Kleidungsbezug fallen laut BGH (Beschluss vom 16.04.2025, 3 StR 40/25) nicht hierunter, sondern unter § 201a Abs. 1 Nr. 5 StGB.Wissentlich unbefugt

Grenzfälle wie Leggings-Aufnahmen oder die Videos vom Teufelsrad bespreche ich im Beitrag Upskirting: Ist das strafbar und was droht Ihnen?

Beim Upskirting reicht ein Smartphone: Deshalb steht das Handy im Ermittlungsverfahren fast immer im Mittelpunkt.

Wann ist eine Aufnahme nicht nach § 184k StGB strafbar?

Nicht jede Aufnahme mit Intimbezug erfüllt den Tatbestand. In der Praxis sind drei Grenzen entscheidend. Die dritte, der Ausschluss nach § 184k Abs. 3 StGB, spielt vor allem bei journalistischen, dokumentarischen oder künstlerischen Aufnahmen eine Rolle. Sie greift nur, wenn das berechtigte Interesse im Einzelfall überwiegt.

Grenze der StrafbarkeitBedeutung
Kein SichtschutzErfasst sind nur Bereiche, die gegen Anblick geschützt sind, etwa durch Kleidung. Aufnahmen ohnehin sichtbarer Bereiche fallen nach geltender Fassung in der Regel nicht darunter. Andere Vorschriften wie § 201a StGB können dann aber greifen.
Kein direkter VorsatzWer die Aufnahme herstellt, muss absichtlich oder wissentlich handeln. Eine versehentliche Aufnahme oder bloß bedingter Vorsatz genügt nicht.
Überwiegende berechtigte Interessen (Abs. 3)Ausgenommen sind Handlungen, die Kunst, Wissenschaft, Forschung, Lehre, der Berichterstattung über Zeitgeschehen oder Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen, sofern diese Interessen überwiegen.

Wird eine Tat nach § 184k StGB nur auf Strafantrag verfolgt?

Grundsätzlich ja. Die verletzte Person muss innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter einen Strafantrag stellen (§ 77b StGB). Die Staatsanwaltschaft kann aber auch ohne Antrag ermitteln, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse bejaht. Ob Antrag und Frist eingehalten sind, prüfe ich für Sie in jedem Verfahren.

Was passiert mit meinem Handy im Ermittlungsverfahren?

Das Smartphone wird regelmäßig sichergestellt oder beschlagnahmt, oft im Rahmen einer Durchsuchung. Die Auswertung dauert nicht selten Monate. Nach § 184k Abs. 4 StGB droht am Ende die Einziehung. Ich prüfe für Sie, ob die Maßnahme verhältnismäßig war und ob Sie Gerät oder Daten früher zurückerhalten.

Welche Folgen hat eine Verurteilung nach § 184k StGB über die Strafe hinaus?

§ 184k StGB gehört zu den Sexualdelikten. Eine Verurteilung kann daher im erweiterten Führungszeugnis erscheinen, das etwa für die Arbeit mit Kindern oder im Verein verlangt wird. Beamten, Lehrkräften und Ärzten drohen zusätzlich berufsrechtliche Folgen. Viele Mandanten belastet diese Sorge mehr als die Strafe selbst, und das zu Recht: Hier entscheidet sich oft die berufliche Zukunft.

Wird § 184k StGB verschärft?

Erste Entwurfsfassungen wurden im März 2026 bekannt. Am 17. April 2026 hat das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf gegen digitale Gewalt veröffentlicht. Danach soll § 184k StGB auch sexualisierte Deepfakes und heimliche Nacktaufnahmen an öffentlichen Orten erfassen. Beschlossen ist die Reform noch nicht (Stand: September 2026). Neue Strafvorschriften wirken nicht zurück: Maßgeblich ist das Recht zur Tatzeit (§ 2 StGB).

Als Strafverteidiger in München erlebe ich oft: Ob ein Vorwurf nach § 184k StGB trägt, zeigt sich meist erst nach der Akteneinsicht.

Wie sieht die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen aus?

Gegenüber der Polizei sollten Sie schweigen. Ich beantrage für Sie Akteneinsicht, denn erst dann zeigt sich, welche Beweise vorliegen. Danach prüfe ich Vorsatz, Sichtschutz, ein berechtigtes Interesse nach Abs. 3, Strafantrag und Beweisverwertung. Falsche Beschuldigungen kommen vor. Eine bewusst unwahre Anzeige kann eine falsche Verdächtigung nach § 164 StGB sein. Ziel ist im besten Fall eine Einstellung ohne Hauptverhandlung und ohne Eintrag.

Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?

Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

So geht´s weiter:

  • Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
  • Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
  • Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
  • Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
  • Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.