Wohnungseinbruchdiebstahl – Fragen und Antworten vom Fachanwalt für Strafrecht in München

Ein Wohnungseinbruchdiebstahl zählt zu den schwersten Eigentumsdelikten im deutschen Strafrecht. Wer einer solchen Tat beschuldigt wird, sieht sich mit massiven strafrechtlichen Konsequenzen – bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen – konfrontiert . Zugleich stehen Beschuldigte oft unter enormem Druck, da Ermittlungsbehörden schnell handeln: Durchsuchungen, Festnahmen und Untersuchungshaft sind keine Seltenheit.
Als Fachanwalt für Strafrecht in München beantworte ich die wichtigsten Fragen rund um den Vorwurf des Wohnungseinbruchdiebstahls und zeige auf, wie eine effektive Verteidigung aussehen kann.

Was versteht man unter einem Wohnungseinbruchdiebstahl?

Ein Wohnungseinbruchdiebstahl liegt vor, wenn jemand in eine Wohnung einbricht, einsteigt oder mit falschem Schlüssel bzw. unter Verwendung anderer Werkzeuge eindringt, um dort etwas zu stehlen. Geschützt wird dabei nicht nur das Eigentum, sondern auch die besondere Privatsphäre der Wohnung.

Worin liegt der Unterschied zwischen einfachem Diebstahl und Wohnungseinbruchdiebstahl?

Beim einfachen Diebstahl (§ 242 StGB) geht es darum, eine fremde bewegliche Sache wegzunehmen.
Der Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB) ist eine deutlich schwerwiegendere Qualifikation, da hier das geschützte Lebensumfeld des Opfers verletzt wird. Allein das Eindringen in eine Wohnung macht die Tat erheblich schwerer.

Welche Strafen drohen beim Wohnungseinbruchdiebstahl?

Der Strafrahmen hängt von der Schwere des Falls ab:

  • Wohnungseinbruchdiebstahl (Grundtatbestand): Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
  • Wohnungseinbruchsdiebstahl in dauerhaft genutzte Privatwohnung (§ 244 Abs. 4 StGB): Freiheitsstrafe von ein bis zehn Jahren
  • Gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Einbruch: Ebenfalls sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe

Eine Geldstrafe ist hier häufig ausgeschlossen. Etwas anderes gilt beim Vorliegen eines minder schweren Falls, hier ist der Strafrahmen drei Monate bis zu fünf Jahre (§ 244 Abs. 3 StGB)

Wie verläuft ein Strafverfahren wegen Wohnungseinbruchdiebstahls?

Typischer Ablauf:

  1. Ermittlungsverfahren: Polizei und Staatsanwaltschaft sichern Spuren, werten Fingerabdrücke oder DNA-Spuren aus, auch die Mobilfunkdaten könne in einer Funkzellenabfrage ausgewertet werden.
  2. Beschuldigtenvernehmung: Der Beschuldigte erhält eine Ladung der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung.
  3. Anklage / Strafbefehl: Bei hinreichendem Tatverdacht erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage oder beantragt den Erlass eines Strafbefehls
  4. Hauptverhandlung: Das Gericht entscheidet, ob ein Tatnachweis zu führen ist, also eine Verurteilung in Betracht kommt und ggf. welche Strafe tat- und schuldangemessen ist.

Gerade in der Anfangsphase können Verteidigungsfehler gravierende Folgen haben.

Welche Rechte habe ich als Beschuldigter?

  • Schweigerecht: Sie müssen und sollen bei einer Vernehmung als Beschuldigter keine Angaben machen.
  • Recht auf einen Anwalt: Sie dürfen jederzeit einen Verteidiger einschalten.
  • Akteneinsicht: Über die von Ihrem Anwalt zu beantragende Akteneinsicht in die Ermittlungsakte erfahren Sie, welche Ermittlungsergebnisse und Beweise vorliegen.

Bitte beachten Sie: Wer vorschnell Aussagen macht, riskiert, die eigene Lage erheblich zu verschlechtern.

Welche Verteidigungsstrategien gibt es in solchen Fällen?

  • Angriff auf die Beweislage: Sind DNA- oder Fingerabdruckspuren wirklich eindeutig?
  • Alibibeweise: Konnte sich der Beschuldigte überhaupt am Tatort aufhalten?
  • Abgrenzung der Tatbeteiligung: War der Mandant tatsächlich Einbrecher – oder nur am Rande beteiligt?
  • Verfahrensfehler: Wurden Durchsuchungen rechtmäßig durchgeführt?

Jede Verteidigungsstrategie ist individuell und hängt vom konkreten Akteninhalt ab.

Wie sollte ich mich nach einer Hausdurchsuchung oder Festnahme verhalten?

  • Bewahren Sie Ruhe.
  • Machen Sie keine Angaben zur Sache.
  • Kontaktieren Sie sofort einen Fachanwalt für Strafrecht.
  • Lassen Sie sich nicht von polizeilichen Drucksituationen zu spontanen Aussagen verleiten!

Warum ist es wichtig, sofort einen Fachanwalt für Strafrecht einzuschalten?

Ein erfahrener Strafverteidiger kennt die typischen Ermittlungsstrategien der Polizei und weiß, an welchen Stellen Beweise angreifbar sind. Gerade beim Vorwurf des Wohnungseinbruchdiebstahls steht viel auf dem Spiel – hier sollte keine Zeit verloren gehen.

Wie kann ein Strafverteidiger in München konkret helfen?

Als Fachanwalt für Strafrecht in München übernehme ich:

  • Sofortige Akteneinsicht und Einschätzung der Beweislage
  • Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie
  • Begleitung in allen Verfahrensstadien – von der Hausdurchsuchung bis zur Hauptverhandlung
  • Konsequente Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht

Fazit

Der Vorwurf des Wohnungseinbruchdiebstahls ist äußerst ernst und mit hohen Strafandrohungen verbunden. Wer beschuldigt wird, sollte keine Zeit verlieren und sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Eine frühzeitige, kompetente Strafverteidigung kann entscheidend über den Ausgang des Verfahrens sein.

Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

So geht´s weiter:

  • Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
  • Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
  • Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
  • Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
  • Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.