Cardarine & Ibutamoren: Was droht nach dem AntiDopG?

Eine vom Zoll abgefangene Sendung oder ein Anhörungsbogen der Polizei – und plötzlich steht der Vorwurf im Raum, mit Cardarine oder Ibutamoren gegen das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) verstoßen zu haben. Viele Betroffene trifft das unvorbereitet, weil beide Stoffe online als angeblich legale SARMs oder „Research Chemicals“ verkauft werden. Tatsächlich sind es rechtlich gar keine SARMs – strafbar können Erwerb, Einfuhr und Besitz trotzdem sein, mit dem Risiko einer Vorstrafe. Dieser Beitrag erklärt sachlich, warum Cardarine (GW-501516) und Ibutamoren (MK-677) unter das AntiDopG fallen, ab welcher Menge Sie sich strafbar machen, welche Strafen drohen und wie eine Verteidigung aussehen kann.

Sind Cardarine und Ibutamoren legal?

Nein. Trotz der verbreiteten Werbung als legale „Research Chemicals“ sind beide Stoffe keine frei verkäuflichen Supplements. Sie stehen auf der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur und sind in der Anlage zum § 2 AntiDopG als Dopingmittel erfasst. Erwerb, Einfuhr, Besitz und Handel sind daher grundsätzlich strafbewehrt – unabhängig vom Sport.

Warum sind Cardarine und Ibutamoren rechtlich keine SARMs?

Beide werden im Handel oft als SARMs beworben – rechtlich sind sie es aber nicht. Cardarine (GW-501516) ist ein PPARδ-Agonist und zählt zu den Stoffwechsel-Modulatoren. Ibutamoren (MK-677) ist ein Wachstumshormon-Sekretagogum und wirkt über den Ghrelin-Rezeptor. In der DmMV stehen sie deshalb in eigenen Kategorien, nicht bei den SARMs. Mehr zur Stoffgruppe der echten SARMs finden Sie in meinem Beitrag zu SARMs und dem AntiDopG.
Zur übergeordneten Stoffgruppe siehe meinen Beitrag zu Wachstumshormon und dem AntiDopG.

Zwei Stoffe, zwei DmMV-Kategorien: Cardarine und Ibutamoren werden oft als SARMs verkauft, sind es rechtlich aber nicht.

Fallen Cardarine und Ibutamoren trotzdem unter das AntiDopG?

Ja. Die falsche Bezeichnung als SARM ändert nichts an der Strafbarkeit. Cardarine ist in der DmMV bei den Stoffwechsel-Modulatoren gelistet, Ibutamoren bei den Wachstumshormon-Sekretagoga. Beide Kategorien sind vom AntiDopG erfasst. Für die Strafbarkeit kommt es allein darauf an, ob der jeweilige Stoff in der Anlage steht – und das ist bei beiden der Fall.

Ab welcher Menge sind Cardarine und Ibutamoren strafbar?

Der Besitz für den Eigenbedarf wird erst ab der „nicht geringen Menge“ nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 AntiDopG zur Straftat. Anders als bei echten SARMs gilt hier nicht der Gruppenwert von 540 mg. Beide Stoffe haben einen eigenen Grenzwert: für Cardarine 225 mg, für Ibutamoren 150 mg der freien Verbindung. Maßgeblich ist stets der reine Wirkstoff. Eine Übersicht aller Grenzwerte gibt mein Beitrag zur nicht geringen Menge bei Dopingmitteln.

Welche Strafe droht nach dem AntiDopG?

Der Strafrahmen richtet sich nach Art und Umfang des Vorwurfs. Für Ersttäter mit reinem Eigenbedarf endet ein Verfahren in der Praxis oft mit einer Geldstrafe oder einer Einstellung. Handel, große Mengen oder qualifizierende Umstände verschieben das Bild deutlich nach oben.

VorwurfStrafrahmen
Erwerb/Besitz in nicht geringer Menge, Herstellung, Handel (§ 4 Abs. 1 AntiDopG)Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
Erwerb/Besitz zum Selbstdoping (§ 4 Abs. 2 AntiDopG)Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren
Besonders schwere Fälle, z. B. bandenmäßig, gewerbsmäßig, Abgabe an Minderjährige (§ 4 Abs. 4 AntiDopG)Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren
Fahrlässiges Handeln (§ 4 Abs. 6 AntiDopG)Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr

Hinzu kommt regelmäßig die Einziehung der sichergestellten Mittel. Viele Betroffene unterschätzen, wie stark schon das erste Verfahrensstadium den weiteren Verlauf prägt. Genau hier setze ich als Fachanwalt für Strafrecht früh an – damit sich die Weichen für Sie in die richtige Richtung stellen.

Was passiert, wenn der Zoll meine Bestellung abfängt?

Der häufigste Auslöser ist eine aus dem Ausland bestellte, vom Zoll abgefangene Sendung. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren ein; es folgen ein Anhörungsbogen, oft eine Vorladung, je nach Menge eine Hausdurchsuchung. Neben dem AntiDopG steht dabei meist ein Verstoß gegen das arzneimittelrechtliche Verbringungsverbot (§ 73 AMG) im Raum, weil weder Cardarine noch Ibutamoren in Deutschland als Arzneimittel zugelassen sind.

Eine abgefangene Auslandssendung ist der häufigste Auslöser für ein Ermittlungsverfahren nach dem AntiDopG.

Was sollte ich bei Vorladung oder Hausdurchsuchung tun?

Das Wichtigste zuerst: Schweigen Sie zur Sache. Sie müssen einer Ladung zur Beschuldigtenvernehmung nicht folgen und keine Angaben machen. Gerade spontane Erklärungen zu Bestellung, Eigenbedarf oder Training liefern den Ermittlern oft erst den Beleg für Vorsatz. Kommt es zur Hausdurchsuchung, fordern Sie eine Kopie des Beschlusses und rufen Sie sofort einen Verteidiger an.

Wie kann eine Verteidigung aussehen und wie stehen die Chancen?

Ein wirksamer Ansatzpunkt ist gerade hier die rechtliche Einordnung. Weil Cardarine und Ibutamoren häufig fälschlich als SARMs behandelt werden, wird mitunter der falsche Grenzwert zugrunde gelegt. Ich prüfe für Sie die richtige Kategorie und lasse den tatsächlichen Wirkstoffgehalt überprüfen – wird er fehlerhaft berechnet, kann die nicht geringe Menge entfallen.

Bei Ersttätern mit reinem Eigenbedarf und ohne Handelsbezug ist das Ziel im besten Fall eine Einstellung des Verfahrens – häufig gegen eine Auflage – oder eine Geldstrafe ohne Eintrag ins Führungszeugnis. Garantien gibt es nicht; jeder Fall ist anders. Je früher ich die Akte einsehe und lenkend eingreifen kann, desto besser lässt sich Ihr Verfahren in der Regel steuern.

Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?

Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

So geht´s weiter:

  • Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
  • Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
  • Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
  • Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
  • Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.