Firmenbestattung & Insolvenzverschleppung: Was droht Ihnen?
Ihre GmbH steckte in der Krise, ein Käufer übernahm sie für einen symbolischen Euro – und jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft. Eine Firmenbestattung, umgangssprachlich auch Firmenbeerdigung genannt, wird oft als saubere Lösung verkauft: kein Insolvenzantrag, keine Gläubiger, kein Aufsehen. Strafrechtlich ist sie das Gegenteil. Fast immer steht der Vorwurf der Insolvenzverschleppung im Raum, häufig auch Bankrott. Viele frühere Geschäftsführer fühlen sich getäuscht – und fragen sich, ob sie für einen Rat haften, dem sie in einer Notlage vertraut haben. Dieser Beitrag erklärt, welche Strafen drohen, warum der Verkauf der GmbH Sie nicht entlastet und wie Ihre Verteidigung ansetzen kann.
Was ist eine Firmenbestattung – und warum ist sie strafbar?
Bei einer Firmenbestattung wird eine insolvente GmbH an einen „Firmenbestatter“ übertragen. Dieser setzt einen Strohmann-Geschäftsführer ein, verlegt den Sitz – oft ins Ausland – und lässt Geschäftsunterlagen verschwinden. Ziel ist, das Insolvenzverfahren zu umgehen und Gläubiger ins Leere laufen zu lassen. Genau darin liegt die Strafbarkeit: Der gebotene Insolvenzantrag unterbleibt, und die wirtschaftlichen Verhältnisse werden verschleiert.

Verschwundene Geschäftsunterlagen sind bei einer Firmenbestattung typisch – und begründen häufig zusätzlich den Vorwurf des Bankrotts nach § 283 StGB.
Wann liegt eine Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO vor?
Nach § 15a InsO muss der Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern Insolvenzantrag stellen. Die Höchstfrist beträgt drei Wochen ab Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen ab Überschuldung. Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) allein löst keine Antragspflicht aus. Strafbar ist, wer den Antrag nicht oder zu spät stellt. Ein nicht richtig gestellter Antrag ist nur strafbar, wenn das Gericht ihn rechtskräftig als unzulässig zurückweist.
Welche Strafe droht bei Firmenbestattung und Insolvenzverschleppung?
Vorsätzliche Insolvenzverschleppung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, fahrlässige mit bis zu einem Jahr. Bei einer verdeckten Abwicklung kommt meist Bankrott nach § 283 StGB hinzu – mit bis zu fünf Jahren. Strafbar ist Bankrott aber nur, wenn die GmbH ihre Zahlungen eingestellt hat oder das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. mangels Masse abgewiesen wurde. Bei Ersttätern sind Geld- oder Bewährungsstrafe nicht selten.
| Delikt | Vorschrift | Strafrahmen | Verjährung (Regelfrist) |
|---|---|---|---|
| Insolvenzverschleppung (vorsätzlich) | § 15a Abs. 4 InsO | bis 3 Jahre oder Geldstrafe | 5 Jahre |
| Insolvenzverschleppung (fahrlässig) | § 15a Abs. 5 InsO | bis 1 Jahr oder Geldstrafe | 3 Jahre |
| Bankrott | § 283 StGB | bis 5 Jahre oder Geldstrafe | 5 Jahre |
| Besonders schwerer Fall des Bankrotts | § 283a StGB | 6 Monate bis 10 Jahre | 10 Jahre |
| Verletzung der Buchführungspflicht | § 283b StGB | bis 2 Jahre oder Geldstrafe | 5 Jahre |
| Schuldnerbegünstigung (v. a. Firmenbestatter) | § 283d StGB | bis 5 Jahre oder Geldstrafe | 5 Jahre |
| Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen | § 266a StGB | bis 5 Jahre oder Geldstrafe | 5 Jahre |
Haften Sie nach einer Firmenbestattung trotz Verkauf der GmbH?
Ja, in aller Regel. Die Antragspflicht entstand während Ihrer Amtszeit – der spätere Verkauf beseitigt sie nicht. Lenken Sie die Abwicklung im Hintergrund weiter, gelten Sie zudem als faktischer Geschäftsführer. Der Bundesgerichtshof hat in einem Firmenbestattungsfall Bankrott bejaht, weil die Übertragung auf ungeeignete Strohleute die Verhältnisse der GmbH verschleierte (BGH, Beschluss vom 15.11.2012 – 3 StR 199/12).
Haftet auch der Berater, der zur Firmenbestattung geraten hat?
Das ist möglich. Auch berufstypische Beratung durch Rechtsanwälte, Steuerberater oder Sanierungsberater kann Beihilfe (§ 27 StGB) zu Bankrott und Insolvenzverschleppung sein – etwa wenn der Berater weiß, dass die Abwicklung Gläubiger schädigen soll (BGH, Beschluss vom 09.06.2022 – 5 StR 407/21). Rechtsauskünfte lege artis bleiben dagegen straflos (vgl. BGH, Beschluss vom 07.07.2025 – 1 StR 484/24). Ob Ihnen der Berater Schadensersatz schuldet, hängt vom Umfang seines Mandats ab.
Welche Folgen drohen neben der Strafe?
Wer wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung oder Bankrott verurteilt wird, darf fünf Jahre lang nicht Geschäftsführer sein (§ 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG) – unabhängig von der Strafhöhe, also auch bei Geldstrafe. Bei § 266a StGB gilt das erst ab einem Jahr Freiheitsstrafe. Zivilrechtlich kann der Insolvenzverwalter Zahlungen nach Insolvenzreife von Ihnen persönlich zurückfordern (§ 15b InsO).
Wie läuft das Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung ab?
Auslöser ist oft die Insolvenzakte: Stellt ein Gläubiger Antrag oder wird das Verfahren mangels Masse abgewiesen, landen die Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft. In Firmenbestattungsfällen folgen nicht selten koordinierte Durchsuchungen. Wie Sie sich bei einer Hausdurchsuchung richtig verhalten, entscheidet oft über den weiteren Verlauf. Viele Betroffene unterschätzen, wie früh die Weichen gestellt werden.

Ob die Antragsfrist nach § 15a InsO tatsächlich überschritten wurde, lässt sich meist erst anhand der Buchhaltung und der Liquiditätsentwicklung beurteilen.
Wann verjährt Insolvenzverschleppung?
Die vorsätzliche Insolvenzverschleppung verjährt nach fünf Jahren, die fahrlässige nach drei Jahren. Die Frist beginnt erst, wenn die Antragspflicht endet – etwa durch Antragstellung oder Verfahrenseröffnung. Ermittlungshandlungen wie Vernehmungen oder Durchsuchungsbeschlüsse unterbrechen sie; sie läuft dann neu, höchstens bis zum Doppelten (§ 78c Abs. 3 StGB). Wie die Verjährung im Strafrecht im Einzelnen berechnet wird, kann für Sie entscheidend sein.
Wie kann die Verteidigung bei Firmenbestattung aussehen?
Zentral ist die Frage, wann die GmbH tatsächlich zahlungsunfähig oder überschuldet war. Als Fachanwalt für Strafrecht prüfe ich für Sie Liquiditätsstatus, Buchhaltung und Ihren konkreten Tatbeitrag – denn Staatsanwaltschaften setzen den Insolvenzzeitpunkt oft zu früh an. Auch wie Sie beraten wurden, kann Ihren Vorsatz in Frage stellen. Ziel ist im besten Fall eine Einstellung, sonst ein Ergebnis ohne Bestellungsverbot, damit Sie beruflich neu starten können.
Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?
Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!
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