Geldfälschung nach § 146 StGB: Was droht Ihnen jetzt?

Ein Schreiben der Kriminalpolizei, eine abgefangene Postsendung oder ein Schein, der an der Supermarktkasse auffällt – und plötzlich steht der Vorwurf der Geldfälschung im Raum. Viele Betroffene erschrecken erst, wenn sie erfahren, dass § 146 StGB eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorsieht. Oft ging es nur um wenige Scheine „Movie Money“ aus dem Internet oder eine einzelne Bestellung im Darknet. Dass schon ein solcher Fehltritt als Verbrechen gilt, empfinden viele als unverhältnismäßig. Umso wichtiger ist es, dass Ihr Fall genau geprüft wird. Hier erfahren Sie, welche Strafe droht, wie das Verfahren abläuft und wo Ihre Verteidigung ansetzt.

Einen kompakten Vergleich aller Falschgeld-Tatbestände finden Sie in meinem Überblick zu §§ 146, 147 und 149 StGB.

Welche Strafe droht bei Geldfälschung nach § 146 StGB?

Geldfälschung ist ein Verbrechen im Sinne von § 12 StGB, weil die Mindeststrafe ein Jahr beträgt. Die Höchststrafe liegt bei 15 Jahren, schon der Versuch ist strafbar. Falschgeld und Fälschungsmittel werden nach § 150 StGB eingezogen. Welcher Strafrahmen gilt, zeigt die Übersicht:

KonstellationStrafrahmenBewährung möglich?
Grundtatbestand (§ 146 Abs. 1 StGB)1 bis 15 Jahre FreiheitsstrafeJa, wenn die Strafe höchstens 2 Jahre beträgt
Gewerbs- oder bandenmäßig (§ 146 Abs. 2 StGB)2 bis 15 Jahre FreiheitsstrafeNur, wenn es beim Mindestmaß von 2 Jahren bleibt
Minder schwerer Fall des Abs. 1 (§ 146 Abs. 3 StGB)3 Monate bis 5 Jahre FreiheitsstrafeJa, wenn die Strafe höchstens 2 Jahre beträgt
Minder schwerer Fall des Abs. 2 (§ 146 Abs. 3 StGB)1 bis 10 Jahre FreiheitsstrafeJa, wenn die Strafe höchstens 2 Jahre beträgt

Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Taten eine Einnahmequelle von einiger Dauer verschaffen will. Eine Bande setzt mindestens drei Personen voraus. Ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, hängt zusätzlich von Ihrer Sozialprognose ab.

Wer mit dem Falschgeld bezahlt, muss außerdem mit dem Vorwurf des Betrugs rechnen. Wie dieser Tatbestand aufgebaut ist, erklärt mein FAQ zum Betrug nach § 263 StGB.

Wann macht man sich wegen Geldfälschung strafbar?

§ 146 StGB erfasst drei Handlungen: das Nachmachen oder Verfälschen von Geld, das Sichverschaffen oder Feilhalten von Falschgeld und das Ausgeben so erlangter Scheine als echt. Entscheidend ist stets die Absicht, dass das Geld irgendwann als echtes Zahlungsmittel in Umlauf kommt. Eine perfekte Fälschung ist nicht nötig. Es genügt, dass ein argloser Empfänger getäuscht werden könnte.

Schon wenige Scheine Falschgeld können ein Verfahren wegen eines Verbrechens auslösen – unabhängig davon, wie gut die Fälschung ist.

Ist Falschgeld aus dem Darknet oder „Movie Money“ schon Geldfälschung?

In vielen Fällen ja. Wer Falschgeld im Darknet oder als „Movie Money“ bestellt, um damit zu bezahlen, verschafft sich falsches Geld nach § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Die Tat ist mit dem Erhalt der Scheine vollendet – ausgegeben werden muss nichts. Fängt der Zoll die Sendung ab, bleibt es meist beim Versuch. Auch ein Aufdruck wie „Prop Copy“ schützt nicht sicher vor Strafe.

Viele Betroffene unterschätzen, dass Ermittler Bestellungen teils erst Monate oder Jahre später über sichergestellte Kundendaten zurückverfolgen. Ich prüfe für Sie dann, ob sich die Absicht zur Verwendung als echtes Geld überhaupt beweisen lässt – etwa wenn die Scheine tatsächlich nur als Requisite gedacht waren.

Worin unterscheiden sich Geldfälschung, Inverkehrbringen von Falschgeld und Vorbereitung?

Welcher Tatbestand greift, hängt davon ab, wann Sie von der Fälschung wussten und was Sie mit dem Geld vorhatten. Die Unterschiede im Strafrahmen sind erheblich:

TatbestandTypischer FallStrafrahmen
§ 146 StGB GeldfälschungFälschen oder Ankauf von Falschgeld, um es als echt zu verwenden1 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe
§ 147 StGB InverkehrbringenWeitergabe von Falschgeld, dessen Unechtheit erst nach dem Erhalt erkannt wurdeBis 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
§ 149 StGB VorbereitungHerstellen oder Beschaffen von Druckvorlagen, Hologrammen oder SpezialpapierBis 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Wie Sie sich gegen den milderen Vorwurf nach § 147 StGB verteidigen, lesen Sie in meinem Beitrag zum Inverkehrbringen von Falschgeld. Liegt Ihnen bereits ein Strafbefehl nach § 147 StGB vor, läuft eine Einspruchsfrist von nur zwei Wochen.

Was sollten Sie tun, wenn Sie gutgläubig Falschgeld erhalten haben?

Wer eine Fälschung nicht erkennt und den Schein arglos weitergibt, macht sich nicht strafbar. Das ändert sich, sobald Sie die Fälschung bemerken oder für möglich halten: Geben Sie den Schein dann trotzdem aus, droht ein Verfahren nach § 147 StGB. Übergeben Sie verdächtige Scheine deshalb der Polizei oder Ihrer Bank. Einen Ersatz für das Falschgeld erhalten Sie allerdings nicht.

Welche Ermittlungsmaßnahmen drohen bei Verdacht auf Geldfälschung?

Typisch sind Hausdurchsuchungen, die Sicherstellung von Smartphones, Computern und Druckern sowie die Auswertung von Chatverläufen und Kryptowährungs-Zahlungen. Sichergestellte Scheine begutachtet die Deutsche Bundesbank. Bei größeren Mengen kommt wegen der hohen Straferwartung auch Untersuchungshaft in Betracht. Als Beschuldigter dürfen Sie nach § 136 StPO schweigen – und sollten das bis zur Akteneinsicht auch tun.

Warum gibt es bei Geldfälschung keinen Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist nach § 407 StPO nur bei Vergehen zulässig, der Vorwurf nach § 146 StGB betrifft aber ein Verbrechen. Auch eine Einstellung gegen Geldauflage scheidet aus. Endet das Ermittlungsverfahren nicht mangels Tatverdachts, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, meist zum Schöffengericht. Weil ein Verbrechen vorgeworfen wird, steht Ihnen nach § 140 StPO zwingend ein Verteidiger zu – den Sie selbst auswählen können.

Was nach Zustellung einer Anklageschrift wegen Geldfälschung auf Sie zukommt, habe ich in einem eigenen Beitrag beschrieben.

Wo setzt Ihre Verteidigung beim Falschgeld-Vorwurf an?

Nach der Akteneinsicht prüfe ich für Sie vor allem drei Fragen: Lässt sich die Absicht, das Geld als echt zu verwenden, wirklich beweisen? Waren die Scheine überhaupt geeignet, einen arglosen Empfänger zu täuschen? Und liegt ein minder schwerer Fall vor – etwa bei wenigen Scheinen, einer Ersttat oder einem bloßen Versuch? Ob ein Geständnis sinnvoll ist, entscheiden wir erst, wenn die Beweislage feststeht.

Schweigerecht ausüben! Ob sich die Verwendungsabsicht beweisen lässt, ist bei Falschgeld aus dem Darknet oft die zentrale Frage der Verteidigung.

Wie kann ein Verfahren wegen Geldfälschung im besten Fall enden?

Im besten Fall wird das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil sich der Vorwurf nicht beweisen lässt. Ist das nicht erreichbar, ist das Ziel häufig ein minder schwerer Fall mit einer Bewährungsstrafe. So behalten Sie im Idealfall Ihre Arbeit, Ihre Wohnung und Ihr gewohntes Leben. Wer frühzeitig einen Strafverteidiger einschaltet, wahrt dafür die entscheidenden Handlungsspielräume.

Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?

Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

So geht´s weiter:

  • Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
  • Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
  • Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
  • Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
  • Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.