Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB – Rechtsanwalt Kämpf, München, erklärt den Straftatbestand

Sie haben eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten? Bei Ihnen findet eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs statt?

1. Welche Strafe ist bei Hausfriedensbruch vorgesehen?

Nach § 123 StGB ist als Strafrahmen für Hausfriedensbruch Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vorgesehen. Der Fall des schweren Hausfriedensbruchs ist in § 124 StGB geregelt. Danach kann der schwere Hausfriedensbruch mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.

2. Was ist Hausfriedensbruch?

Geschütztes Rechtsgut des Straftatbestandes des Hausfriedensbruchs ist das Hausrecht des einzelnen (und nicht etwa die öffentliche Ordnung). Dieses Hausrecht steht neben dem Eigentümer auch dem Mieter zu. Der Inhaber des Hausrechts darf bestimmen, wer sich in dem vom Hausrecht umfassten Raum aufhalten darf und vor allem wer nicht.
Einen Hausfriedensbruch begeht derjenige, der in eine Wohnung, einem Geschäftsraum oder das befriedete Besitztum eines Dritten widerrechtlich eindringt, sich dort ohne Befugnis aufhält oder sich trotz Aufforderung des Berechtigten nicht entfernt. Gleiches gilt für zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmte, abgeschlossene Räume.
Wohnung in diesem Zusammenhang ist eine Räumlichkeit, die nach ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Unterkunft von Menschen dient. Umfasst sind auch die so genannten Nebenräume, nämlich Keller, Speicher, Treppen und andere.

Geschäftsraum im Sinne des Hausfriedensbruchs ist eine Räumlichkeit, die gewerblich, künstlerisch, wissenschaftlich oder ähnlich genutzt wird. Es ist nicht erforderlich, dass der Geschäftsraum wirtschaftlich genutzt wird.
Befriedetes Besitztum ist beim Hausfriedensbruch ein Grundstück. Zum öffentlichen Dienst ist ein Raum bestimmt, der zu einer nach öffentlich-rechtlichen Normen bestimmten Tätigkeit genutzt wird. Beispiele hierfür sind die Räume des Landratsamts, des Rathauses, Gerichtssäle usw.. Räume, die dem öffentlichen Verkehr bestimmt sind, sind solche die dem Personen-und Gütertransportverkehr dienen.
Eindringen im Sinne des Hausfriedensbruchs ist das Betreten gegen oder ohne den Willen des Berechtigten. Das Einverständnis des Berechtigten hierfür kann auch konkludent erklärt werden. Ein Hausfriedensbruch setzt nicht zwingend das Betreten mit Füßen voraus. Ein Hausfriedensbruch kann beispielsweise auch durch das Befahren mit dem Kfz oder Fahrrad begangen werden.

3. Wann liegt ein schwerer Hausfriedensbruch vor?

Der schwere Hausfriedensbruch ist eine Qualifikation des Straftatbestandes Hausfriedensbruch. Einen schweren Hausfriedensbruch begeht derjenige, der sich als Teil einer Menschenmenge zusammenrottet und in gewalttätiger Absicht einen Hausfriedensbruch begeht.
Eine Menschenmenge im Sinne des schweren Hausfriedensbruchs ist von der Rechtsprechung ab einer Anzahl von 10-20 Personen angenommen worden. Eine Menschenmenge liegt danach vor, wenn die in einem Raum zusammengeschlossene Personenmehrheit so groß ist, dass es jedem einzelnen nicht mehr möglich ist, mit jedem anderen der Gruppe zu kommunizieren.
Eine Menschenmenge rottet sich beim schweren Hausfriedensbruch dann zusammen, wenn sie sich zu einem gemeinschaftlichen bedrohlichen oder gewalttätigen Verhalten versammelt. Bitte beachten Sie, dass im Falle von Gewalttätigkeiten einzelner aus einer friedlichen Versammlung heraus keine Zusammenrottung vorliegt.

Strafverteidiger-Tipp: Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch oder schwerem Hausfriedensbruch geführt? Sie sollen auf eine Ladung der Polizei zu einer Beschuldigtenvernehmung erscheinen? Dann empfehle ich Ihnen, zum einen von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und zum anderen einen Strafverteidiger mit der Wahrnehmung Ihrer Verteidigung zu beauftragen.

Quellennachweis Lichtbild: Peter Smola – www.pixelio.de