Nandrolon & AntiDopG: Strafe, Hausdurchsuchung, Strafbefehl
Ein abgefangenes Paket, ein Brief der Polizei oder plötzlich Beamte vor der Tür: Wer wegen Nandrolon ins Visier gerät, fragt sich vor allem, welche Strafe jetzt droht. Das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) regelt den Umgang mit Nandrolon streng. Schon eine kleine Menge kann ein Strafverfahren auslösen – auch bei Freizeitsportlern. Viele Betroffene empfinden es als unfair, dass sie für ein Präparat zum eigenen Training wie ein Händler behandelt werden. Ob der Vorwurf trägt, hängt jedoch von Details ab: Menge, Wirkstoffgehalt und Zweck. Hier beantworte ich als Fachanwalt für Strafrecht in München die wichtigsten Fragen zu Nandrolon und AntiDopG.
Ist der Besitz von Nandrolon nach dem AntiDopG strafbar – auch für Hobbysportler?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Nandrolon ist ein anaboles Steroid, das Muskelaufbau und Regeneration fördert. Nach § 2 AntiDopG sind Herstellen, Handeltreiben und Abgeben verboten. Erwerb und Besitz sind verboten, sobald eine „nicht geringe Menge“ zu Dopingzwecken im Sport vorliegt. Training im Fitnessstudio zählt dazu. Dieses Verbot gilt für jedermann – nicht nur für Profis.
Das sogenannte Selbstdoping nach § 3 AntiDopG betrifft dagegen nur Spitzensportler im organisierten Wettkampf. Für Hobbysportler ist deshalb meist entscheidend, ob die Grenze zur nicht geringen Menge überschritten ist.

Das Dopingverbot nach § 2 AntiDopG gilt auch beim Training im Fitnessstudio – nicht nur im Profisport.
Welche Strafe droht bei Nandrolon nach dem AntiDopG?
Die Strafen regelt § 4 AntiDopG. Der Strafrahmen richtet sich danach, was Ihnen konkret vorgeworfen wird. Schon der Versuch ist strafbar. Die Übersicht zeigt die wichtigsten Konstellationen:
| Vorwurf | Regelung | Strafrahmen |
|---|---|---|
| Erwerb, Besitz oder Einfuhr in nicht geringer Menge | § 4 Abs. 1 Nr. 3 | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre |
| Herstellen, Handeltreiben, Abgeben | § 4 Abs. 1 Nr. 1 | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre |
| Erwerb oder Besitz zum Selbstdoping (nur Spitzensportler) | § 4 Abs. 2 | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahre |
| Besonders schwerer Fall, z. B. gewerbs- oder bandenmäßig, Abgabe an Minderjährige | § 4 Abs. 4 | Freiheitsstrafe 1 bis 10 Jahre |
| Fahrlässiges Handeln | § 4 Abs. 6 | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr |
Bei Ersttätern mit Eigenbedarf endet ein Nandrolon-Verfahren in der Praxis häufig mit einer Geldstrafe oder einer Einstellung.
Ab wann liegt bei Nandrolon eine „nicht geringe Menge“ vor?
Die Grenze steht nicht im Gesetz selbst, sondern in der Dopingmittel-Mengen-Verordnung (DmMV). Für Nandrolon liegt sie bei 150 mg Wirkstoff. Das ist wenig: Je nach Wirkstoffgehalt kann schon eine einzelne Ampulle oder eine kleine Packung genügen. Maßgeblich ist der tatsächliche Wirkstoffgehalt laut Gutachten – nicht die Angabe auf dem Etikett.
Vergleichbare Grenzwerte gelten auch für Stanozolol und Metandienon – ausführlich erklärt in unserem Beitrag zu Stanozolol und Metandienon nach dem AntiDopG.
Was passiert bei einer Hausdurchsuchung wegen Nandrolon?
Auslöser ist oft ein vom Zoll abgefangenes Paket oder eine sichergestellte Kundenliste eines Online-Shops. Die Polizei durchsucht dann Wohnung, Keller oder Auto. Gefundene Dopingmittel, Handys und Bestellunterlagen werden beschlagnahmt. Viele Betroffene unterschätzen, wie sehr spontane Erklärungen in dieser Drucksituation das weitere Verfahren prägen. Hier finden Sie weitergehende Infos zum Thema Hausdurchsuchung wegen AntiDopG.
Vorladung oder Äußerungsbogen wegen Nandrolon – wie verhalte ich mich?
Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Schweigerecht nach § 136 StPO. Einer Ladung der Polizei müssen Sie nicht folgen. Auch den Äußerungsbogen müssen Sie nicht inhaltlich beantworten. Jede Angabe – etwa zur bestellten Menge oder zum Verwendungszweck – kann später gegen Sie verwertet werden. Als Fachanwalt für Strafrecht rate ich Ihnen: erst Akteneinsicht, dann eine Entscheidung über eine Stellungnahme.
Nandrolon-Strafbefehl oder Anklage – welche Folgen drohen?
Häufig beantragt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, meist mit einer Geldstrafe. Gegen ihn können Sie binnen zwei Wochen Einspruch einlegen (§ 410 StPO). Verstreicht die Frist, wird er rechtskräftig wie ein Urteil. Ab mehr als 90 Tagessätzen erscheint die Verurteilung im Führungszeugnis (§ 32 BZRG).
Bei schwereren Vorwürfen, etwa Handel, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Lässt das Gericht sie zu, folgt eine Hauptverhandlung – mit dem Risiko einer Freiheitsstrafe.

Gegen einen Strafbefehl wegen Nandrolon bleibt nur eine Einspruchsfrist von zwei Wochen.
Wie verteidige ich Sie gegen den Vorwurf nach dem AntiDopG?
Nach Akteneinsicht prüfe ich für Sie insbesondere:
- Ist die nicht geringe Menge laut Wirkstoffgutachten tatsächlich erreicht?
- Lässt sich der Dopingzweck im Sport überhaupt nachweisen?
- War die Hausdurchsuchung rechtmäßig angeordnet und durchgeführt?
- Tragen die Indizien wirklich einen Handelsvorwurf – oder nur Eigenbedarf?
Ergeben sich Schwächen, setze ich diese gezielt für Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft ein.
Lässt sich ein Nandrolon-Verfahren ohne Vorstrafe beenden?
In vielen Fällen ja. Ziel ist im besten Fall eine Einstellung mangels Tatverdachts oder nach § 153a StPO gegen eine Geldauflage – ohne Hauptverhandlung und ohne Eintrag ins Führungszeugnis. Gelingt das, bleibt das Verfahren für Beruf und Alltag folgenlos. Wer frühzeitig einen Strafverteidiger einschaltet, wahrt dafür die besten Handlungsspielräume.
Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?
Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!
So geht´s weiter:
- Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
- Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
- Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
- Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
- Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.