Nicht jede strafbare Handlung wird gleich behandelt – das gilt insbesondere, wenn psychische Beeinträchtigungen, Alkohol oder Betäubungsmittel im Spiel sind. Die verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB kann im Strafverfahren erhebliche Auswirkungen haben. Als Fachanwalt für Strafrecht in München erläutere ich, wann diese vorliegt, welche Folgen sie hat und warum eine frühzeitige Verteidigung entscheidend sein kann.

Was bedeutet „verminderte Schuldfähigkeit“ nach § 21 StGB?

Verminderte Schuldfähigkeit liegt vor, wenn der Täter bei Begehung der Tat in seiner Einstichts- und Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt war – etwa durch eine psychische Erkrankung, eine tiefgreifende seelische Störung oder eine Persönlichkeitsstörung. Im Gegensatz zur Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) ist der Täter aber nicht völlig unfähig, das Unrecht seines Handelns zu erkennen oder danach zu handeln.

Wann liegt eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit vor?

Eine erhebliche Verminderung liegt dann vor, wenn der Täter zwar noch steuerungsfähig war, diese Fähigkeit aber durch krankhafte seelische Störungen, schwere Persönlichkeitsveränderungen, Intelligenzminderung oder andere psychische Belastungen deutlich eingeschränkt war. Ob dies der Fall ist, wird individuell im Rahmen eines Strafverfahrens geprüft.

Welche psychischen Störungen oder Persönlichkeitsauffälligkeiten können § 21 StGB begründen?

Typische Beispiele sind Schizophrenie, schwere Depressionen, Borderline-Störungen, paranoide Wahnvorstellungen, Alkohol- oder Drogenintoxikation sowie posttraumatische Belastungsstörungen. Auch in akuten psychischen Ausnahmesituationen kann § 21 StGB greifen.

Wie wird die verminderte Schuldfähigkeit im Strafverfahren festgestellt?

Die Feststellung erfolgt in der Regel durch ein psychiatrisches oder psychologisches Sachverständigengutachten. Dieses beurteilt, ob beim Täter zur Tatzeit eine erhebliche Einschränkung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit vorlag. Das Gericht ist an die Einschätzung des Gutachtens nicht gebunden, misst ihr aber in der Praxis großes Gewicht bei.

Welche Rolle spielt das psychiatrische Gutachten?

Das Gutachten ist häufig entscheidend für den Ausgang des Verfahrens. Es liefert die medizinisch-psychologische Grundlage für die juristische Bewertung der Schuldfähigkeit. Ein erfahrener Strafverteidiger kann hier gezielt Einfluss nehmen – etwa durch kritische Prüfung der Gutachten oder Hinzuziehung eines Gegengutachtens.

Strafmilderung bei verminderter Schuldfähigkeit nach § 21 StGB möglich?

verminderte Schuldfähigkeit § 21 StGB

Bedeutet verminderte Schuldfähigkeit automatisch Strafmilderung?

Nein, § 21 StGB eröffnet lediglich die Möglichkeit, die Strafe zu mildern. Das Gericht kann – muss aber nicht – eine geringere Strafe verhängen. In der Praxis wird das allerdings oft genutzt, insbesondere wenn die Tat auf eine seelische Ausnahmesituation zurückzuführen ist.

Was unterscheidet verminderte Schuldfähigkeit von Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB)?

Bei Schuldunfähigkeit fehlt dem Täter jede Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit – er ist nicht schuldfähig und kann daher nicht bestraft werden. Bei verminderter Schuldfähigkeit ist diese Fähigkeit lediglich eingeschränkt, sodass der Täter grundsätzlich strafbar bleibt, jedoch milder behandelt werden kann.

Können auch suchtbedingte Taten unter § 21 StGB fallen?

Ja, wenn eine Abhängigkeitserkrankung vorliegt, kann auch dies eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit darstellen – vorausgesetzt, es handelt sich um eine anerkannte Krankheit und nicht um bloßen Alkohol- oder Drogenkonsum zur Tatzeit. Auch hier ist eine sorgfältige Begutachtung unerlässlich.

Welche Rolle spielt Alkoholkonsum bei der Frage der verminderten Schuldfähigkeit?

Alkoholkonsum kann die Schuldfähigkeit erheblich beeinträchtigen, insbesondere bei hohem Promillewert. Ab etwa 2,0 Promille wird regelmäßig eine verminderte Schuldfähigkeit in Betracht gezogen – ab ca. 3,0 Promille sogar eine Schuldunfähigkeit. Allerdings ist entscheidend, ob eine Alkoholabhängigkeit vorliegt oder der Konsum ausnahmsweise zur Tatzeit enthemmend wirkte. Auch Mischintoxikationen mit Medikamenten oder Drogen können relevant sein. Gerichte stützen sich hier regelmäßig auf Blutalkoholgutachten und psychiatrische Bewertungen.

Wie wirken sich Drogen oder Betäubungsmittel auf die Schuldfähigkeit aus?

Der Konsum illegaler Drogen wie Kokain, Amphetaminen, Ecstasy oder Cannabis kann die Steuerungsfähigkeit deutlich beeinträchtigen. Letztenendes kommt es auch hier auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit, aber auch psychotische Zustände, Angstreaktionen oder Realitätsverlust an. Regelmäßig fließen äußerlich bemerkbare „Rauschanzeichen“ – wie Schwanken, Torkeln, Lallen etc. – in die Bewertung ein. Auch hier kommt es auf eine sorgfältige medizinisch-psychiatrische Begutachtung an.

Welche rechtlichen Folgen hat die Annahme verminderter Schuldfähigkeit?

Die wichtigste Folge ist die Möglichkeit der Strafmilderung. Zunächst ist der Strafrahmen des betroffenen Straftatbestandes zu verschieben. In der Folge kann das Strafmaß erheblich reduziert werden, wenn § 21 StGB Anwendung findet.

Wie kann ein Fachanwalt für Strafrecht bei der Verteidigung helfen?

Ein spezialisierter Strafverteidiger prüft frühzeitig, ob Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegen, beantragt bei Bedarf ein Sachverständigengutachten und begleitet das gesamte Verfahren taktisch klug. Ziel ist es, ungerechtfertigt harte Strafen zu vermeiden oder Maßregeln gezielt zu verhandeln.

Warum ist frühe anwaltliche Beratung bei psychischen Problemlagen so wichtig?

Gerade bei psychischen Erkrankungen ist es entscheidend, von Anfang an eine kompetente rechtliche Betreuung zu haben. Nur so können medizinische und juristische Aspekte ideal verknüpft und die Weichen im Strafverfahren richtig gestellt werden. Zögern Sie daher nicht, frühzeitig Kontakt aufzunehmen.

Fazit

Die verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB kann im Strafverfahren entscheidende Vorteile bringen – wenn sie rechtzeitig erkannt und rechtlich korrekt eingebracht wird. Als Fachanwalt für Strafrecht in München stehe ich Ihnen mit Erfahrung, Feingefühl und Durchsetzungskraft zur Seite.

Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.

Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

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