Anklageschrift wegen Geldfälschung (§ 146 StGB): Was jetzt zählt
Eine Anklageschrift wegen Geldfälschung im Briefkasten verändert alles. Aus dem Ermittlungsverfahren ist ein Gerichtsverfahren geworden – und das Gesetz droht mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe. Viele Betroffene fragen mich in diesem Moment zuerst, ob sie ins Gefängnis müssen. Oft wirkt es zudem ungerecht, dass ein paar im Internet bestellte Scheine rechtlich genauso schwer wiegen wie eine Fälscherwerkstatt. Die gute Nachricht: Zwischen Anklage und Urteil liegt ein Zeitfenster, in dem Sie noch viel beeinflussen können. Hier erfahren Sie, welche Frist jetzt läuft, welche Strafe realistisch droht und wo Ihre Verteidigung ansetzt.

Zustellungsdatum auf Umschlag notieren! Mit der Zustellung der Anklage beginnt das Zwischenverfahren – hier werden die Weichen für die spätere Strafe bei Geldfälschung gestellt.
Was bedeutet die Anklageschrift wegen Geldfälschung – und welche Frist läuft jetzt?
Mit der Anklage beginnt das Zwischenverfahren. Das Gericht setzt Ihnen nach § 201 StPO eine Frist, um Einwendungen zu erheben und Beweisanträge zu stellen. Erst danach entscheidet es nach § 203 StPO, ob die Hauptverhandlung stattfindet. Zuständig ist meist das Schöffengericht am Amtsgericht. Wer diese Frist nutzt, kann die Anklage oft noch begrenzen.
Wie die Erklärungsfrist funktioniert und wie das Zwischenverfahren enden kann, erkläre ich in meinem Grundlagenbeitrag zur Anklageschrift.
Welche Strafe droht bei Geldfälschung nach § 146 StGB?
§ 146 StGB sieht Freiheitsstrafe von einem bis zu 15 Jahren vor. Bei gewerbs- oder bandenmäßigem Handeln liegt die Untergrenze bei zwei Jahren. Im minder schweren Fall sinkt der Rahmen deutlich. Wie die einzelnen Tatvarianten aufgebaut sind, erläutere ich in meinem Grundlagenbeitrag zur Geldfälschung nach § 146 StGB.
| Vorwurf | Vorschrift | Strafrahmen | Bewährung möglich? |
|---|---|---|---|
| Nachmachen, Verfälschen, Verschaffen, Feilhalten oder Inverkehrbringen von Falschgeld | § 146 Abs. 1 StGB | 1 bis 15 Jahre | Bei Strafe bis 2 Jahre und besonderen Umständen |
| Gewerbs- oder bandenmäßige Geldfälschung | § 146 Abs. 2 StGB | 2 bis 15 Jahre | Nur ausnahmsweise bei genau 2 Jahren |
| Minder schwerer Fall des Grundtatbestands | § 146 Abs. 3 StGB | 3 Monate bis 5 Jahre | Deutlich häufiger erreichbar |
| Minder schwerer Fall der gewerbs- oder bandenmäßigen Tat | § 146 Abs. 3 StGB | 1 bis 10 Jahre | Bei Strafe bis 2 Jahre und besonderen Umständen |
| Inverkehrbringen ohne Fälschungs- oder Erwerbsabsicht | § 147 StGB | Geldstrafe oder bis 5 Jahre | Ja; auch Strafbefehl möglich |
Welche Strafrahmen und Verjährungsfristen für die einzelnen Tatbestände gelten, fasst mein Überblick zu den Falschgelddelikten zusammen.
Ist bei einer Anklage wegen Geldfälschung Bewährung möglich?
Ja – wenn die Strafe zwei Jahre nicht übersteigt. Ab einem Jahr verlangt § 56 StGB zusätzlich besondere Umstände, etwa ein frühes Geständnis, wenige Scheine oder eine stabile Lebenssituation. Am Amtsgericht München enden Fälle mit geringen Mengen und ohne Vorstrafen nicht selten mit Bewährung. Garantiert ist das nie. Entscheidend ist, was Sie bis zur Hauptverhandlung vorbereiten.
Movie Money, Darknet, Spielgeld: Wann liegt überhaupt Geldfälschung vor?
Wer Blüten kauft, um sie als echt auszugeben, verschafft sich Falschgeld – das erfüllt bereits § 146 StGB. Auch Movie Money werten manche Gerichte als Falschgeld, wenn es mit echtem Geld verwechselt werden kann. Wer Scheine dagegen gutgläubig erhielt und erst später weitergab, fällt meist nur unter das Inverkehrbringen von Falschgeld nach § 147 StGB.
Kann ein Verfahren wegen Geldfälschung per Strafbefehl oder gegen Geldauflage enden?
Solange der Vorwurf auf § 146 StGB lautet, nicht. Strafbefehl (§ 407 StPO) und Einstellung gegen Auflage (§ 153a StPO) setzen ein Vergehen voraus. Auch der minder schwere Fall bleibt ein Verbrechen. Deshalb prüfe ich für Sie zuerst, ob die Absicht beim Erwerb wirklich nachweisbar ist. Fehlt sie, bleibt nur § 147 StGB.
Sollte ich zur Anklage schweigen, gestehen oder mit der Staatsanwaltschaft kooperieren?
Vor der Akteneinsicht (§ 147 StPO) sollten Sie schweigen – das darf Ihnen nicht schaden. Danach entscheiden wir gemeinsam. Ein Geständnis kann Teil einer Verständigung nach § 257c StPO sein. Achtung: Die Strafmilderung als Aufklärungshelfer nach § 46b StGB ist ausgeschlossen, sobald das Hauptverfahren eröffnet ist.

Ob Movie Money oder Profi-Blüte: Jedes sichergestellte Stück Falschgeld wird begutachtet – und jedes Gutachten verdient einen kritischen Blick.
Welche Folgen hat eine Verurteilung wegen Geldfälschung über die Strafe hinaus?
Ab einem Jahr Freiheitsstrafe verlieren Sie nach § 45 StGB für fünf Jahre die Amtsfähigkeit. Beamte verlieren ihren Status kraft Gesetzes (§ 24 BeamtStG, § 41 BBG). Hinzu kommen Führungszeugnis, aufenthaltsrechtliche Risiken und Einziehung (§ 150 StGB). Ein minder schwerer Fall unter einem Jahr kann daher existenziell sein.
Wie verteidige ich Sie gegen die Anklageschrift wegen Geldfälschung – und was ist das Ziel?
Ich nehme für Sie Akteneinsicht und prüfe Gutachten, Durchsuchung und Chatverläufe auf Lücken. Einen Verteidiger brauchen Sie ohnehin: Bei einem Verbrechen ist er nach § 140 StPO vorgeschrieben, und Sie dürfen ihn selbst benennen (§ 142 StPO). Ziel ist im besten Fall, dass das Gericht die Anklage nicht zulässt – sonst eine Strafe mit Bewährung.
Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?
Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!
So geht´s weiter:
- Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
- Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
- Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
- Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
- Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.