Clenbuterol und das AntiDopG: Was droht bei Besitz und Bestellung?

Ein Schreiben vom Zoll, ein Anhörungsbogen im Briefkasten – und plötzlich steht der Vorwurf im Raum, mit Clenbuterol gegen das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) verstoßen zu haben. Für viele Betroffene ist das ein Schock. Ihnen ging es nie um Wettkampfbetrug, sondern um Definition, Fettabbau oder den Erhalt von Muskelmasse. Trotzdem drohen ein Ermittlungsverfahren, eine Geldstrafe und im schlimmsten Fall eine Vorstrafe. Dieser Beitrag erklärt sachlich, ab wann Besitz und Bestellung strafbar sind, welche Strafen realistisch drohen und wie eine Verteidigung aussehen kann. Entscheidend ist fast immer eine einzige Größe: die sogenannte nicht geringe Menge.

Ist der Besitz von Clenbuterol strafbar?

Clenbuterol ist pharmakologisch ein Beta-2-Sympathomimetikum – ein Asthmawirkstoff, der auch in der Tiermedizin eingesetzt wird. Im Sport dient er der Fettverbrennung und dem Muskelerhalt. In der Anlage zum § 2 AntiDopG ist er als Dopingmittel gelistet. Damit sind Erwerb, Einfuhr, Besitz und Handel grundsätzlich strafbewehrt – unabhängig davon, ob Sie Wettkampfsport betreiben.

Ab welcher Menge wird Clenbuterol nach dem AntiDopG strafbar?

Der bloße Besitz für den Eigenbedarf wird erst ab der „nicht geringen Menge“ nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 AntiDopG zur Straftat. Diese Schwelle legt die Dopingmittel-Mengen-Verordnung (DmMV) fest. Für Clenbuterol liegt sie bei 5,4 mg reinen Wirkstoffs. Weil Clenbuterol in Mikrogramm dosiert wird, kann bereits eine typische Tablettenpackung diesen Grenzwert überschreiten – je nach Wirkstärke und Stückzahl.

Maßgeblich ist dabei nie das Bruttogewicht der Tabletten, sondern allein der reine Wirkstoffgehalt. Diese Unterscheidung entscheidet häufig über Verurteilung oder Einstellung. Welche Grenzwerte für andere Substanzen gelten, habe ich in meinem Beitrag zur nicht geringen Menge bei Dopingmitteln zusammengestellt.

Nicht die Zahl der Tabletten zählt, sondern der reine Wirkstoffgehalt – er entscheidet über die nicht geringe Menge nach der DmMV.

Welche Strafe droht bei einem Verstoß gegen das AntiDopG?

Der Strafrahmen richtet sich nach Art und Umfang des Vorwurfs. Für Ersttäter mit reinem Eigenbedarf endet ein Verfahren in der Praxis oft mit einer Geldstrafe oder einer Einstellung. Handel, große Mengen oder qualifizierende Umstände verschieben das Bild deutlich nach oben. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Strafrahmen:

VorwurfStrafrahmen
Erwerb/Besitz in nicht geringer Menge, Herstellung, Handel (§ 4 Abs. 1 AntiDopG)Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
Erwerb/Besitz zum Selbstdoping (§ 4 Abs. 2 AntiDopG)Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren
Besonders schwere Fälle, z. B. bandenmäßig, gewerbsmäßig, Abgabe an Minderjährige (§ 4 Abs. 4 AntiDopG)Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren
Fahrlässiges Handeln (§ 4 Abs. 6 AntiDopG)Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr

Hinzu kommt regelmäßig die Einziehung der sichergestellten Mittel. Viele Betroffene unterschätzen, wie stark schon das erste Verfahrensstadium den weiteren Verlauf prägt. Genau hier setze ich als Fachanwalt für Strafrecht früh an – damit sich die Weichen für Sie in die richtige Richtung stellen.

Was passiert, wenn der Zoll meine Clenbuterol-Bestellung abfängt?

Der häufigste Auslöser ist eine aus dem Ausland bestellte, vom Zoll abgefangene Sendung. Die Behörde meldet den Fund, und die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren ein. Es folgen ein Anhörungsbogen, oft eine Vorladung, je nach Menge auch eine Hausdurchsuchung. Neben dem AntiDopG steht dann meist auch ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz im Raum, weil Clenbuterol verschreibungspflichtig ist.

Mache ich mich strafbar, wenn ich Clenbuterol nur zum Abnehmen nehme?

Ein verbreiteter Irrtum lautet: Ohne Wettkampf keine Strafe. Das trifft nicht zu. Der Straftatbestand des Besitzes in nicht geringer Menge nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 AntiDopG gilt für jeden – auch für reine Freizeit- und Diätanwender. Wer Clenbuterol zum Abnehmen bestellt, kann sich daher ebenso strafbar machen wie ein Bodybuilder. Auf die sportliche Motivation kommt es nicht an.

Ein abgefangenes Paket genügt oft, um ein Ermittlungsverfahren nach dem AntiDopG in Gang zu setzen.

Was sollte ich bei Vorladung oder Hausdurchsuchung tun?

Das Wichtigste zuerst: Schweigen Sie zur Sache. Sie sind nicht verpflichtet, einer Ladung zur Beschuldigtenvernehmung zu folgen oder Angaben zu machen. Gerade spontane Erklärungen zu Bestellung, Eigenbedarf oder Training liefern den Ermittlern oft erst den Beleg für Vorsatz und Dopingzweck. Wie Sie sich konkret verhalten, erläutere ich im Beitrag zur Ladung zur Beschuldigtenvernehmung nach dem AntiDopG.

Kommt es zur Hausdurchsuchung, fordern Sie eine Kopie des Beschlusses und verständigen Sie sofort einen Verteidiger. Als Fachanwalt für Strafrecht prüfe ich für Sie, ob die Anordnung überhaupt rechtmäßig war – und ob gefundene Beweise verwertbar sind.

Wie kann eine Verteidigung bei Clenbuterol aussehen und wie stehen die Chancen?

Der wirksamste Ansatzpunkt ist häufig die Menge selbst. Ich lasse für Sie den tatsächlichen Wirkstoffgehalt überprüfen – wurde er fehlerhaft berechnet oder nicht auf die freie Verbindung umgerechnet, kann die nicht geringe Menge entfallen. Wer früh handelt, wahrt entscheidende Handlungsspielräume, insbesondere für eine Einstellung des Verfahrens.

Bei Ersttätern mit reinem Eigenbedarf und fehlendem Eigendoping oder -Handelsbezug ist das Ziel im besten Fall eine Einstellung – häufig gegen eine Auflage – oder eine Geldstrafe ohne Eintrag ins Führungszeugnis. Garantien gibt es nicht; jeder Fall ist anders. Je früher ich die Akte einsehe und lenkend eingreifen kann, desto besser lässt sich Ihr Verfahren aber in der Regel steuern.

Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?

Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

So geht´s weiter:

  • Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
  • Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
  • Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
  • Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
  • Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.