Einziehung im BtMG-Verfahren: Was behält der Staat?

Bei der Durchsuchung wurden Bargeld, Ihr Handy und vielleicht ein Laptop mitgenommen. In der Anklage steht dazu ein Betrag, der weit über dem liegt, was Sie je verdient haben. Das ist die Einziehung im BtMG-Verfahren. Sie trifft viele Beschuldigte häufig härter als die eigentliche Strafe. Der Staat verlangt dabei nicht den Gewinn, sondern alles, was durch die Tat hereinkam. Es scheint ungerecht, dass nicht „nur“ der Gewinn sondern der gesamte Umsatz eingezogen werden soll. Gerade deshalb lohnt sich der genaue Blick auf Berechnung, Beweislage und Ausnahmen.

Was bedeutet Einziehung im BtMG-Verfahren?

Die Einziehung des Tatertrags ist keine Strafe, sondern eine eigene Maßnahme. Der Staat nimmt Ihnen ab, was Sie durch die Tat erlangt haben, nach § 73 StGB zwingend. Daneben kann er die Drogen selbst (§ 33 BtMG) und Tatmittel wie Handy oder Auto einziehen. Die Übersicht zeigt die Unterschiede.

Was wird eingezogen?VorschriftZwingend oder Ermessen?
Verkaufserlös (Tatertrag)§ 73 StGBzwingend
Geldbetrag, wenn der Erlös nicht mehr da ist (Wertersatz)§ 73c StGBzwingend
Die Drogen selbst (Tatobjekt)§ 33 BtMGErmessen, in der Praxis regelmäßig
Handy, Laptop, Auto, Feinwaage (Tatmittel)§ 74 StGBErmessen, Verhältnismäßigkeit nach § 74f StGB
Vermögen unklarer Herkunft§ 73a StGB, § 76a Abs. 4 StGBzwingend, wenn das Gericht von der illegalen Herkunft überzeugt ist

Muss ich den ganzen Verkaufserlös zahlen, auch wenn das Geld weg ist?

Ja, grundsätzlich. Es gilt das Bruttoprinzip: Eingezogen wird der volle Verkaufserlös. Was Sie für den Einkauf der Drogen bezahlt haben, wird nach § 73d Abs. 1 Satz 2 StGB nicht abgezogen. Ist das Geld ausgegeben, verlangt der Staat einen gleich hohen Betrag aus Ihrem übrigen Vermögen. Das kann Sie über Jahre belasten.

 Beim Wertersatz nach § 73c StGB zählt der volle Verkaufserlös – der Einkaufspreis wird nicht abgezogen.

Was passiert mit Bargeld, das bei der Durchsuchung gefunden wurde?

Gefundenes Bargeld wird meist sichergestellt. Um spätere Zahlungen zu sichern, kann das Gericht zudem einen Vermögensarrest anordnen und Konten sperren (§ 111e StPO). Stammt Geld nachweislich aus irgendwelchen Straftaten, kann es auch ohne Zuordnung zur angeklagten Tat eingezogen werden. Legale Herkunft sollten Sie deshalb früh belegen.

Darf der Staat Handy, Auto oder Bitcoin einziehen?

Handy, Laptop oder Auto können als Tatmittel eingezogen werden, wenn sie zur Tat genutzt wurden. Das liegt im Ermessen des Gerichts und muss verhältnismäßig sein. Krypto-Guthaben aus Drogenverkäufen gilt als Tatertrag. Wie Ermittler Darknet-Zahlungen nachverfolgen, erkläre ich im Beitrag zur Hausdurchsuchung nach einer Darknet-Bestellung.

Was droht Käufern, die nur für den Eigenbedarf bestellt haben?

Wer nur kauft, erzielt keinen Erlös. Eingezogen werden dann regelmäßig die Drogen selbst. Den bezahlten Kaufpreis müssen Sie nicht noch einmal an den Staat zahlen. Ein Handy wegen einer kleinen Bestellung einzuziehen, ist oft unverhältnismäßig. Sichergestelltes Bargeld ohne Bezug zur Tat muss zurückgegeben werden. Darauf achte ich für Sie.

Gibt es eine Einziehung auch ohne Verurteilung?

Ja. Wird das Verfahren etwa gegen Geldauflage eingestellt, kann die Einziehung trotzdem selbständig angeordnet werden (§ 76a Abs. 3 StGB). Bei schweren BtM-Vorwürfen kann sichergestelltes Vermögen unklarer Herkunft sogar eingezogen werden, wenn niemand verurteilt wird. Eine Einstellung sollte die Einziehung deshalb immer mitregeln.

Ob Handy oder Laptop als Tatmittel eingezogen werden dürfen, ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit.

Kann ich die Zahlung des Wertersatzes noch abwenden?

Nur eingeschränkt. Nach § 459g Abs. 5 StPO unterbleibt die Vollstreckung, soweit sie unverhältnismäßig wäre. Dass das Geld weg ist, genügt seit 2021 allein meist nicht (KG, Beschluss vom 17.12.2024, 2 Ws 157/24). Die Umstände müssen Sie selbst darlegen. Wichtiger ist deshalb, schon im Strafverfahren eine überhöhte Berechnung zu verhindern.

Wie verteidige ich Sie gegen die Einziehung im BtMG-Verfahren?

Als Fachanwalt für Strafrecht prüfe ich für Sie jede Rechnung: Sind die Verkaufsmengen belegt oder basieren die Schätzungen auf der blühenden Phantasie der Ermittler? Haften Mittäter mit? Ist Geld legal erworben? Häufig lässt sich der Betrag deutlich senken. Die allgemeinen Regeln erkläre ich im Beitrag zur Vermögensabschöpfung und Einziehung. Ziel ist im besten Fall, dass Sie nach dem Verfahren finanziell neu anfangen können.

Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?

Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

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