HHC am Steuer: Drohen § 24a StVG oder § 316 StGB?
HHC am Steuer ist seit Kurzem ein ganz anderes Thema als noch vor einem Jahr. Denn das halbsynthetische Cannabinoid Hexahydrocannabinol ist seit dem 23. Mai 2026 als Betäubungsmittel eingestuft – es steht nun in Anlage II des BtMG. Wer nach dem Konsum ins Auto steigt, fragt sich: Verliere ich meinen Führerschein? Droht ein Bußgeld, eine Straftat oder beides? Die Antwort ist überraschend – und hängt von Details ab, die viele nicht kennen. Unfair wirkt vor allem, dass am Ende oft nicht ein Messwert entscheidet, sondern das, was die Polizei am Straßenrand beobachtet.
Ist HHC am Steuer strafbar?
Für HHC am Steuer gibt es kein automatisches Bußgeld wie bei Cannabis – HHC steht nicht in der Anlage zu § 24a StVG. Trotzdem drohen jetzt mehrere Risiken: eine Straftat nach § 316 StGB bei Fahruntüchtigkeit, ein BtMG-Verfahren wegen des Besitzes und der Verlust der Fahrerlaubnis. Viele verlassen sich auf die vermeintliche Lücke und übersehen das.
Was hat sich durch die Einstufung von HHC als Betäubungsmittel geändert?
Seit dem 23. Mai 2026 ist synthetisch hergestelltes HHC ein Betäubungsmittel. Damit sind Besitz und Erwerb nach § 29 BtMG strafbar – früher, unter dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, war der Besitz straffrei. Der reine Konsum bleibt straflos, lässt sich vom strafbaren Besitz aber kaum trennen. Ausgenommen ist nur nichtsynthetisches HHC.

Bei einer Verkehrskontrolle entscheidet oft der Verdacht auf ein berauschendes Mittel über das weitere Verfahren.
Warum greift § 24a StVG bei HHC trotzdem nicht?
Auch als Betäubungsmittel bringt der HHC-Nachweis kein Bußgeld nach § 24a StVG. Diese Vorschrift hat eine eigene, abschließende Liste – dort stehen THC, Kokain oder Amphetamin, nicht aber HHC. Der Status als Betäubungsmittel allein genügt nicht. Ähnlich liegt es bei anderen nicht gelisteten Stoffen, etwa bei der Einordnung von Ketamin.
Wann wird die HHC-Fahrt zur Straftat nach § 316 StGB?
Entscheidend ist die relative Fahruntüchtigkeit: HHC muss im Blut nachweisbar sein, und es müssen drogentypische Ausfallerscheinungen hinzukommen – etwa Schlangenlinien. Erst beides zusammen erfüllt § 316 StGB. Einen festen Grenzwert wie die 3,5 ng/ml für THC gibt es für HHC nicht. Wie diese Fahruntüchtigkeit funktioniert, erkläre ich im Beitrag zur Trunkenheitsfahrt.
Was droht bei einer Gefährdung nach § 315c StGB?
Kommt zur Fahruntüchtigkeit eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder fremde Sachen von bedeutendem Wert hinzu – etwa ein Beinahe-Unfall –, greift § 315c StGB. Der Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Je früher ich den Vorwurf für Sie prüfe, desto eher lassen sich Schwächen in der Beweisführung nutzen.
Die folgende Übersicht zeigt, welche Vorschriften bei HHC am Steuer greifen können:
| Vorschrift | Voraussetzung bei HHC | Mögliche Folgen |
|---|---|---|
| § 24a StVG (Ordnungswidrigkeit) | HHC ist nicht in der Anlage gelistet – greift daher nicht | Keine Ahndung allein wegen des HHC-Nachweises |
| § 316 StGB (Straftat) | HHC im Blut und drogentypische Ausfallerscheinungen | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist zur Wiedererteilung |
| § 315c StGB (Straftat) | zusätzlich konkrete Gefährdung von Leib, Leben oder fremden Sachen | Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, Entzug der Fahrerlaubnis |
| § 29 BtMG (Straftat) | Besitz, Erwerb, Handel von synthetischem HHC | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre |

Für den Nachweis einer relativen Fahruntüchtigkeit reicht die Blutprobe allein nicht aus – es zählen die dokumentierten Ausfallerscheinungen.
Welche Folgen drohen für meinen Führerschein bei HHC am Steuer?
Hier liegt das größte Risiko. Nach der Fahrerlaubnis-Verordnung entfällt die Fahreignung schon beim einmaligen Konsum eines Betäubungsmittels – ausgenommen Cannabis. Nach dem Wortlaut kann deshalb bereits ein nachgewiesener HHC-Konsum zur Entziehung durch die Behörde führen, unabhängig vom Strafverfahren und ohne jede Fahrt. Das ist neu und noch nicht geklärt – hier prüfe ich Verteidigungsansätze für Sie.
Wie verhalte ich mich bei einer Verkehrskontrolle mit HHC-Verdacht?
Zu Koordinationstests am Straßenrand sind Sie nicht verpflichtet – sie sollen nur Ausfallerscheinungen dokumentieren. Aus eben diesem Grund sollten Sie diese Koordinationstests weder bei der Polizei noch bei der Blutentnahme auf der Rechtsmedizin mitmachen! Machen Sie keine Angaben zu Konsum, Menge oder Fahrtstrecke. Als Fachanwalt für Strafrecht prüfe ich für Sie, ob Nachweis und Ausfallerscheinungen tragfähig sind. Im besten Fall bleibt aus dem Vorwurf kein Eintrag – und Ihr Führerschein erhalten.
Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?
Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!
So geht´s weiter:
- Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
- Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
- Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
- Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
- Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.