Betäubungsmittelstrafrecht: Kokain
Aufgrund der Gefahr einer Fehlbestimmung des untersuchten Betäubungsmittels ist der ESA-Schnelltest nicht zum gerichtlichen Nachweis eines Verstoßes gegen das BtMG (hier: vorsätzlicher unerlaubter Besitz von Kokain) geeignet. Bei diesem handelt es sich nicht um ein wissenschaftlich abgesichertes und in der Praxis als zuverlässig anerkanntes Standardtestverfahren. Der Münchner Rechtsanwalt Martin Kämpf, auch Fachanwalt für Strafrecht, [...]