E-Scooter unter Drogen: Ist der Führerschein jetzt weg?
Sie sind mit dem E-Scooter unter Drogen in eine Polizeikontrolle geraten – vielleicht nach einem Joint am Nachmittag oder am Ende einer Partynacht. Es folgten Wischtest, Blutprobe und womöglich die Beschlagnahme Ihres Führerscheins. Jetzt stehen drängende Fragen im Raum: Droht ein Bußgeld oder ein Strafverfahren? Ist der Autoführerschein weg, obwohl Sie nur einen Roller mit 20 km/h gefahren sind? Viele Betroffene empfinden es als ungerecht und unverhältnismäßig, dass ein Leihroller rechtlich wie ein Auto behandelt wird. Umso wichtiger ist der genaue Blick: Zwischen Ordnungswidrigkeit, Straftat und Maßnahmen der Führerscheinbehörde liegen erhebliche Unterschiede – und damit echte Verteidigungsspielräume.

Nach einer Drogenfahrt mit dem E-Scooter entscheidet die Blutprobe über Bußgeld, Strafverfahren und Führerschein.
Was droht bei einer Fahrt mit dem E-Scooter unter Drogen?
Entscheidend ist, was Ihnen nachgewiesen wird. Liegt nur ein Wirkstoff im Blut vor, ist regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG verwirklicht. Welche Grenzwerte für Betäubungsmittel im Straßenverkehr gelten, hängt von der Substanz ab. Kommen Ausfallerscheinungen hinzu, droht ein Strafverfahren. Unabhängig davon prüft die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahreignung.
| Situation | Einordnung | Typische Folgen beim ersten Verstoß |
|---|---|---|
| Cannabis: THC ab 3,5 ng/ml im Blutserum, keine Ausfallerscheinungen | Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) | 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte |
| Cannabis und zugleich Alkohol (Mischkonsum) | Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) | 1.000 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte |
| Kokain, Amphetamin, MDMA o. Ä. im Blut, keine Ausfallerscheinungen | Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) | 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte – zusätzlich droht die Entziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde |
| Drogen plus Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen | Straftat (§ 316 StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist ab 6 Monaten, 3 Punkte |
| Cannabis in der Probezeit oder vor dem 21. Geburtstag | Ordnungswidrigkeit (§ 24c StVG) | In der Regel 250 € Bußgeld, 1 Punkt, Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit |
Gilt der E-Scooter auch bei Drogenfahrten als Kraftfahrzeug?
Ja. E-Scooter sind Kraftfahrzeuge im Sinne von § 1 Abs. 2 StVG. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat dies bereits 2020 bestätigt (BayObLG, Beschl. v. 24.07.2020 – 205 StRR 216/20). Deshalb gelten dieselben Drogen-Grenzwerte wie beim Auto. Das Argument „nur ein Roller“ ändert an dieser Einordnung nichts – bei der Frage der Fahrerlaubnisentziehung kann es aber eine Rolle spielen. Welche Promillegrenzen bei E-Scooter und Alkohol gelten, lesen Sie in meinem Parallelbeitrag.

Rechtlich ein Kraftfahrzeug: Für den Leihroller gelten bei einer Drogenfahrt dieselben Regeln wie für das Auto.
Wann wird die Drogenfahrt mit dem E-Scooter zur Straftat?
Anders als bei Alkohol gibt es für Drogen keinen Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit. Der Blutwert allein genügt für § 316 StGB nicht (BGH, Beschl. v. 02.08.2022 – 4 StR 231/22). Nötig sind zusätzliche Ausfallerscheinungen – etwa Schlangenlinien, ein Sturz oder verzögerte Reaktionen. Genau hier prüfe ich für Sie jede Formulierung im Polizeibericht.
Ist nach dem E-Scooter unter Drogen auch der Autoführerschein weg?
Bei einer Verurteilung nach § 316 StGB ist die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB der Regelfall – für alle Klassen. Hinzu kommt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten (§ 69a StGB). Schon im Ermittlungsverfahren ist eine vorläufige Entziehung nach § 111a StPO möglich. Ohne Führerschein droht eine isolierte Sperrfrist.
Warum ist die Führerscheinbehörde oft das größere Problem?
Die Fahrerlaubnisbehörde handelt unabhängig vom Strafverfahren. Bei Kokain oder Amphetamin schließt nach Anlage 4 zur FeV schon der einmalige Konsum die Fahreignung aus. Bei Cannabis kann nach § 13a FeV eine MPU wegen Cannabiskonsums drohen. Viele Beschuldigte unterschätzen, wie sehr eigene Angaben zum Konsum hier schaden.
Wie verhalte ich mich bei Kontrolle, Blutprobe und Vorladung?
Bleiben Sie freundlich – und schweigen Sie. Angaben zu Konsumzeitpunkt, Menge oder Häufigkeit müssen und sollen (!) Sie nicht machen. Urin- oder Wischtest, Finger-Nase-Test und Einbeinstand sind freiwillig. Die Blutentnahme nach § 81a StPO müssen Sie dulden, aber nicht unterstützen. Als Fachanwalt für Strafrecht rate ich Ihnen: erst Akteneinsicht, dann eine Stellungnahme.
Welche Chancen hat die Verteidigung nach einer E-Scooter-Drogenfahrt?
Ich prüfe für Sie, ob Ausfallerscheinungen tragfähig dokumentiert und die Blutprobe korrekt entnommen und ausgewertet wurde. Bei kurzer Fahrt und geringer Gefährdung kann eine Ausnahme von der Regelentziehung in Betracht kommen. Im besten Fall bleibt es bei einer Ordnungswidrigkeit – oder statt der Entziehung wird nur ein Fahrverbot nach § 44 StGB verhängt. Ziel ist, dass Sie mobil bleiben.
Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?
Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!
So geht´s weiter:
- Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
- Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
- Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
- Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
- Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.