Jugendarrest: Was Ihrem Kind droht und wie Sie gegensteuern

In der Anklage oder im Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe fällt plötzlich das Wort Jugendarrest. Für Eltern und Jugendliche ist das ein Schock: Muss mein Kind ins Gefängnis? Verliert es den Ausbildungsplatz? Gemeint ist ein kurzer Freiheitsentzug, aber keine Jugendstrafe und keine Vorstrafe. Trotzdem wiegt er schwer. Dass ein einzelner Fehler mit einer freiheitsentziehenden Maßnahme beantwortet wird, empfinden viele als unverhältnismäßig – zu Recht, denn bei Ersttätern ist der Arrest oft nicht nötig, häufig gar kontraproduktiv. Hier erfahren Sie, welche Arrestformen es gibt, wann sie verhängt werden und was Sie dagegen tun können.

Was ist Jugendarrest?

Der Jugendarrest ist ein Zuchtmittel nach § 13 JGG. Ihr Kind verbringt einige Tage bis höchstens vier Wochen in einer Jugendarrestanstalt. Rechtlich ist er ausdrücklich keine Strafe. Er soll eindringlich Grenzen setzen, ohne den jungen Menschen dauerhaft zu belasten. Wo der Arrest im Jugendstrafrecht einzuordnen ist, zeigt mein Überblick zum Jugendstrafrecht in München.

Wie lange dauert Jugendarrest?

Das Gesetz kennt drei Formen (§ 16 JGG). Der Freizeitarrest umfasst eine oder zwei wöchentliche Freizeiten, in der Regel das Wochenende. Der Kurzarrest dauert bis zu vier Tage am Stück: Zwei Tage stehen einer Freizeit gleich, und mehr als zwei Freizeiten sind nicht vorgesehen. Der Dauerarrest beträgt mindestens eine Woche und höchstens vier Wochen:

ArrestformDauerVollzug
Freizeitarrest1 oder 2 FreizeitenMeist am Wochenende; Schule und Arbeit laufen weiter
KurzarrestBis zu 4 Tage (2 Tage = 1 Freizeit, höchstens 2 Freizeiten)Zusammenhängend, nur wenn Ausbildung oder Arbeit nicht leiden
Dauerarrest1 bis 4 WochenDurchgehend in der Jugendarrestanstalt

Ein Dauerarrest kann bis zu vier Wochen dauern – Freizeitarrest dagegen meist nur ein Wochenende.

Wann verhängt das Jugendgericht Jugendarrest?

Arrest kommt in Betracht, wenn eine Verwarnung oder Auflagen nicht mehr ausreichen, eine Jugendstrafe aber nicht geboten ist. Typisch sind wiederholte kleinere Taten oder ein Vorwurf mit spürbarem Gewicht, etwa eine Körperverletzung. Viele Eltern unterschätzen, wie stark der Bericht der Jugendgerichtshilfe diese Entscheidung prägt. Ich bereite deshalb mit Ihnen vor, welche positiven Entwicklungen Ihr Kind der Jugendgerichtshilfe und dem Gericht zeigen kann.

Was passiert, wenn mein Kind Arbeitsstunden nicht ableistet?

Dann droht der sogenannte Ungehorsamsarrest. Erfüllt ein Jugendlicher Weisungen oder Auflagen schuldhaft nicht, kann das Gericht Arrest von insgesamt bis zu vier Wochen verhängen (§ 11 JGG, § 15 JGG). Voraussetzung ist eine vorherige Belehrung. Holt Ihr Kind die Stunden noch nach, sieht der Richter von der Vollstreckung ab.

Was ist der Warnschussarrest nach § 16a JGG?

Wird eine Jugendstrafe oder ihre Verhängung zur Bewährung ausgesetzt, kann das Gericht zusätzlich einen kurzen Arrest anordnen (§ 16a JGG). Er soll den Ernst der Lage verdeutlichen oder vom schädlichen Umfeld lösen. Wer zuvor bereits einen Dauerarrest verbüßt hat oder länger in Untersuchungshaft war, erhält ihn in der Regel nicht. Mehr dazu im Beitrag zu Jugendstrafe und Bewährung.

Ob ein Warnschussarrest oder Dauerarrest wirklich nötig ist, entscheidet sich oft schon vor der Hauptverhandlung.

Ist Jugendarrest eine Vorstrafe?

Nein, er gilt nicht als Strafe und steht nur im Erziehungsregister (§ 60 BZRG), nicht im Führungszeugnis (§ 30 BZRG). Auskunft erhalten nur Strafgerichte, Staatsanwaltschaften, Jugendämter und wenige andere Stellen (§ 61 BZRG). Mit 24 wird er entfernt, außer im Zentralregister steht eine Freiheits- oder Jugendstrafe, Strafarrest oder freiheitsentziehende Maßregel (§ 63 BZRG).

Was nach einem Jugendverfahren insgesamt im Register steht, zeigt mein Beitrag zum Führungszeugnis nach dem Jugendverfahren.

Wie läuft der Arrest in der Jugendarrestanstalt ab?

Nach Rechtskraft folgt die Ladung zum Arrestantritt. Der Vollzug ist erzieherisch gestaltet, etwa mit sozialem Training. Bewährung gibt es beim Arrest nicht (§ 87 JGG). Bei veränderten Umständen kann aber von der Vollstreckung abgesehen werden. Ein Jahr nach Rechtskraft ist sie unzulässig, ein Warnschussarrest darf schon nach drei Monaten nicht mehr beginnen. Diese Spielräume prüfe ich für Sie.

Wie lässt sich Jugendarrest vermeiden?

Der beste Weg führt über eine frühe Einstellung des Verfahrens, etwa nach § 45 JGG. Hilfreich sind eigene Schritte wie Wiedergutmachung, ein Täter-Opfer-Ausgleich oder ein Beratungsangebot. Wer früh einen Strafverteidiger einschaltet, hat die meisten Möglichkeiten. Ziel ist, dass Ihr Kind im besten Fall ohne Arrest, mit einer Lehre und ohne Bruch in Schule oder Ausbildung aus dem Verfahren geht.

Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?

Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

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