Arzneimittelstrafrecht: Dopingmittel
Nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) sind das Inverkehrbringen, das Verschreiben und die Anwendung von Arzneimitteln zu Dopingszwecken im Sport (sogenannte Dopingmittel) strafbar. Auch der bloße Besitz bzw. der Erwerb von Dopingmitteln in nicht geringer Menge ist verboten und wird strafrechtlich sanktioniert. Aus aktuellem Anlass gibt Ihnen der Münchner Strafverteidiger Martin Kämpf einen Überblick über die [...]